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  1. #1
    Yacht-Master
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    Das ist ne dreiste Abzocke, dass steht fest.

    Die Frage ist nun, wie ich elegant aus der Nummer rauskomme.

    Wenn ich zahlen muss, dann ist das halt so, aber welche Summe.

    Der Höchstbietende schreibt, dass ich bei Nichterfüllung des Kaufvertrages die Differenz zwischen Kaufpreis und üblichem Marktwert zu erstatten wäre.
    Gruß,
    Tim

  2. #2
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Zitat Zitat von t1mbo Beitrag anzeigen
    Das ist ne dreiste Abzocke, dass steht fest.

    Die Frage ist nun, wie ich elegant aus der Nummer rauskomme.

    Wenn ich zahlen muss, dann ist das halt so, aber welche Summe.

    Der Höchstbietende schreibt, dass ich bei Nichterfüllung des Kaufvertrages die Differenz zwischen Kaufpreis und üblichem Marktwert zu erstatten wäre.

    Über was für ne Summe reden wir, also, ergibt es Sinn da lange draufrumzukauen oder wärs einfacher und nicht so schmerzhaft das Geld zu überweisen?

    Dass das dreiste Abzocke ist.....keine Frage.
    Dirk



  3. #3
    Daytona Avatar von Smoke
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    Zitat Zitat von t1mbo Beitrag anzeigen
    Das ist ne dreiste Abzocke, dass steht fest.

    Die Frage ist nun, wie ich elegant aus der Nummer rauskomme.

    Wenn ich zahlen muss, dann ist das halt so, aber welche Summe.

    Der Höchstbietende schreibt, dass ich bei Nichterfüllung des Kaufvertrages die Differenz zwischen Kaufpreis und üblichem Marktwert zu erstatten wäre.
    Dreist - irgendwie ja.

    Problematisch ist zudem, dass der Kaufpreis ja noch gar nicht fest stand. Das Höchstgebot des jetztigen Anspruchstellers hätte ja auch noch überboten werden können, was ihm die Darlegung seines "Schadens" erschweren dürfte. Im Prozessfall kommt's vermutlich zu irgend einem Vergleich. Ob die Gegenseite überhaupt einen Prozess anstreben will, hängt sicher vom Betrag ab, der in Frage steht. Ggf. (und mit RSV) würd ich es drauf ankommen lassen.
    Richtig elegant wird's aber wohl nicht mehr.

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