Wie kommt der an Deine Adresse? Frag doch mal bei Ebay nach, wie die das sehen bzw. ob die Deine Adresse rausgegeben haben.
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24.01.2012, 17:08 #1
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Hilfe. Ebay-Problem. Rechtliche Frage
Moin!
Ich brauche mal eure Hilfe.
Hab ein kleines Ebay-Problem.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe Anfang des Jahres bei eBay einen Artikel eingestellt.
Auktionslaufzeit 3 Tage.
Am 2. Tag der Auktion ergab sich jedoch, dass jemand aus der Familie Interesse an dem Artikel geäußert hat.
Da ich der Familie natürlich den Vorzug gegeben habe, habe ich das Ebay-Angebot vorzeitig beendet (Grund: Artikel steht nicht mehr zum Verkauf) und alle bisherigen Gebote streichen lassen. Schon damals habe ich eine Nachricht von einem Ebay-Mitglied bekommen, welches mich fragte, warum der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht, ich aber nicht darauf geantwortet habe.
Nun erhalte ich heute per Einschreiben einen Brief vom damals Höchstbietenden (welcher mich auch bei Ebay nach einem Grund für das Beenden der Auktion gefragt hat), und mich darauf hinweist, dass trotz dem Beenden der Auktion sowie dem Streichen aller Gebote ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und er Anspruch auf den Artikel anmeldet.
bin nun ziemlich verunsichert. Wie soll ich verfahren? Hilfe...Gruß,
Tim
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24.01.2012, 17:13 #2Viele Grüße
Matthias
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24.01.2012, 17:19 #3
Urteil aus 2005, vielleicht hilft es ja Dir oder jemandem, der darüber noch was berichten kann, weiter.
http://www.internetrecht-rostock.de/...ig-beenden.htmCheers,
Nils
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24.01.2012, 17:26 #4
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Themenstarter
Keine Ahnung wie der an meine Adresse kommt.
Ich habe das Angebot deutlich über 12 Stunden vor der Auktion beendet.
Und nein, ich habe den Höchstbietenden nicht über den Grund der Beendigung informiert. Da ich beim vorzeitigen Beenden der Auktion einen Grund angeben muss, dachte ich, dies wäre damit erledigt.Gruß,
Tim
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24.01.2012, 17:50 #5
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24.01.2012, 17:52 #6
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Einen ähnliches Szenario hatte ich kürzlich ebenfalls im Familienkreis.
In unserem Falle wurde allerdings dem "Käufer" (ehrlicherweise) mitgeteilt, dass der Artikel anderweitig verkauft wurde.
Es folgte kurzfristig danach eine Nachricht, dass man entweder einen neuen Artikel zusenden möge oder aber den entsprechenden Betrag auf die übermittelte Bankverbindung überweisen soll - ansonsten sollten rechtliche Schritte über einen Anwalt eingeleitet werden.
Die Anschrift wurde übrigens von ebay an den Käufer weitergegeben, obwohl alle Gebote gelöscht wurden und die Auktion beendet wurde.
Trotzdem kommt der Kaufvertrag mit dem letzten Höchstbietenden zustande, sofern man nicht belegen und nachweisen kann, dass z.B. der Artikel wirklich zerstört wurde - selbst in diesem Falle kann u.U. der Käufer noch Ansprüche stellen.
Auf Nachfrage bei örtlichen Anwälten ergab sich, dass keinerlei Aussicht auf Erfolg besteht und man sein "Lehrgeld" zahlen müsse.
Ehe man also gemäß ebay AGB auf diese Art abgezockt wird, sollte man zukünftig in solchen Fällen Freunde oder Bekannte bitten bei der betreffenden Auktion mitzubieten und den Artikel zu kaufen. Das kann man dann problemlos rückgängig machen und die Gebühren erstatten lassen.
Schöne Grüße.
ThomasGeändert von ThommyII (24.01.2012 um 17:55 Uhr)
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Schöne Grüße.
Thomas
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24.01.2012, 17:56 #7
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Wieder ein Grund mehr die Bucht zu meiden wie der Teufel das Weihwasser.
Dirk
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24.01.2012, 17:57 #8
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Themenstarter
Der Verkäufer will den Artikel nun zu seinem Höchstgebot erwerben und bittet um Mitteilung meiner Bankverbindung um die Kaufsumme zu überweisen.
Andernfalls mache ich mich schadensersatzpflichtig.
Also was nun? Ich hab den Artikel nicht mehr.Gruß,
Tim
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24.01.2012, 17:59 #9
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So wie ich das rauslese wirst du wohl eher nach seiner Bankverbindung fragen müssen.....
Dirk
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24.01.2012, 18:02 #10
hmmmm....sieht nach drister Abzocke aus...wie wärs um Überweisung auf ein Nigerianisches Konto zu bitten?Vielleicht kriegt er dann kältere Füsse....nee, das geht auch nicht...totstellen...Aussitzmethode....
Geändert von steboe (24.01.2012 um 18:04 Uhr)
under Milkwood
LG
Stephen😎
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24.01.2012, 18:05 #11
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Themenstarter
Das ist ne dreiste Abzocke, dass steht fest.
Die Frage ist nun, wie ich elegant aus der Nummer rauskomme.
Wenn ich zahlen muss, dann ist das halt so, aber welche Summe.
Der Höchstbietende schreibt, dass ich bei Nichterfüllung des Kaufvertrages die Differenz zwischen Kaufpreis und üblichem Marktwert zu erstatten wäre.Gruß,
Tim
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24.01.2012, 18:09 #12
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Nils, danke für den Link.
Liebe Grüße
Michael
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24.01.2012, 18:12 #13
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24.01.2012, 18:26 #14
Dreist - irgendwie ja.
Problematisch ist zudem, dass der Kaufpreis ja noch gar nicht fest stand. Das Höchstgebot des jetztigen Anspruchstellers hätte ja auch noch überboten werden können, was ihm die Darlegung seines "Schadens" erschweren dürfte. Im Prozessfall kommt's vermutlich zu irgend einem Vergleich. Ob die Gegenseite überhaupt einen Prozess anstreben will, hängt sicher vom Betrag ab, der in Frage steht. Ggf. (und mit RSV) würd ich es drauf ankommen lassen.
Richtig elegant wird's aber wohl nicht mehr.
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24.01.2012, 18:32 #15
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Themenstarter
Gebot des Höchstbietenden lag zum Zeitpunkt der Beendigung bei 300,- Euro.
Üblicher Marktwert liegt wohl so bei 550-600 Euro.
Geht also wohl so um ca. 300,- Euro.
Meine Rechtsschutz hat ne SB von 250,-
Dann heißt es wohl handeln und zahlen...Gruß,
Tim
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24.01.2012, 18:37 #16
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24.01.2012, 18:39 #17
Glaubst Du, dass er es für (max.) ca. 250,- € durchzieht und zum Anwalt geht usw.?
Ich irgendwie nicht.
Schlag ihm doch 50 € o.ä. vor - das wäre dann sogar doch noch einigermaßen elegant
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24.01.2012, 18:41 #18
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24.01.2012, 18:43 #19
Ach, ein Problem wird übrigens auch sein, dass du dem Höchstbietenden nicht zeitnah mitgeteilt hast, was die Gründe für dein Beenden der Auktion waren.
Der Link von Nils lässt dir nicht viele Möglichkeiten.Gruß
Stephan
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24.01.2012, 18:48 #20
Er muss ja auch erst mal einen RA finden, der ihm den Sch... macht. Wieviel er dann wirklich bekommen würde ist zudem fraglich.
Unwahrheiten würde ich, nicht zuletzt wegen Beweisproblemen, nicht behaupten.
Ich würde ihm einen geringen Betrag bieten und wenn er den nicht will, würd ich es drauf ankommen lassen.
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