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  1. #1
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Ob ein Kläger einen an der Waffel hat ändert im Ergebnis nichts. Und es gibt genügend Anwälte, die auch so einen Scheiß übernehmen.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Peter_O
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    Was ich an diesem Thread ein bischen bedauerlich finde:

    Tim fragt nur ob das so seine Richtigkeit hat und erklärt sich mehrfach bereit, die Konsequenzen seiner Unkenntnis zu tragen. Aber die Gemeinschaft wird nicht müde, ihm irgendwelche halbseidenen Ausflüchte vorzuschlagen. Ich finde es gut und richtig sich mit dem "Käufer" (der nunmal mehr oder weniger unzweifelhaft im Recht ist) einigen zu wollen, auch wenn es wehtut.

    EBay-bashing bei jedem Problem, ob auf Käufer oder Verkäuferseite loszutreten hilft m.E. nur wenig. Schön allerdings wenn auch dieser Thread klarzumachen hilft, daß die EBay Richtlinien Verkäufern nicht immer dienlich sind (genausowenig wie Paypal) und daß es sich dort wie überall sonst auch lohnt, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen seines Handelns auseinanderzusetzen.
    Gruß, Peter
    __

    Der hat nie das Glück gekostet, der's in Ruhe genießen will (Karl Theodor Körner)

  3. #3
    Zitat Zitat von Peter_O Beitrag anzeigen
    ...EBay-bashing... .
    Es ist kein Bashing gegen ebay, sondern der eine oder andere sagt zum Thema seine Meinung. Und Thema ist, dass jemand die Auktion abgebrochen hat und sich mit den Konsequenzen auseinandersetzen muss. Dazu darf man ruhig etwas sagen, das ist hier im Forum so. Solange das im höflichen Ton geschieht, sehe ich darin kein Problem.
    77 Grüße!
    Gerhard

  4. #4
    Yacht-Master
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    Guten Morgen,

    danke für eure bisherigen Ratschläge.
    Hatte gestern Abend Email-Kontakt mit dem "Käufer".

    Für 150,- Euro verzichtet er auf seine Ansprüche.
    Gruß,
    Tim

  5. #5
    Daytona Avatar von Lübke
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    Zitat Zitat von t1mbo Beitrag anzeigen
    Guten Morgen,

    danke für eure bisherigen Ratschläge.
    Hatte gestern Abend Email-Kontakt mit dem "Käufer".

    Für 150,- Euro verzichtet er auf seine Ansprüche.
    Und wie macht Ihr die Abwicklung jetzt? Ich meine, Du überweist im jetzt (nach 1 Jahr) 150,00 Euro, zählt dann der Beleg (Kontoauszug) als Quittung? Wenn ja, wofür? Schuldeingeständnis und rechtlich einwandfreier Vergleich? Oder kann der dann nach nem Jahr wieder ankommen und sagen: hör mal, die 150 Euro waren aber ein bisschen wenig...?

    Und wenn jetzt 150,00 Euro fließen, hat dann nicht auch Ebay auf irgendetwas einen Anspruch? Musstest Du damals irgendwelche extra Gebühren bezahlen? (Außer die Einstellgebühren)

    Mich stört, dass der Typ da so ohne weiteres nach 1 Jahr noch Ansprüche stellen kann. Gibt es da nicht Fristen, die man einhalten muss?
    Beste Grüße, Sebastian
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  6. #6
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Ne Gerhard, der Ausdruck ist voelleicht etwas unglücklich gewählt. Aber Peter schrieb von halbseidenen Vorschlägen, und da hat er völlig Recht.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  7. #7
    Yacht-Master Avatar von giftmischer
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    Blöd ist, dass jetzt schon Kontakt da war.

    Ich hätte es von Anfang an so gemacht wie Tom schreibt: Null reagieren.
    Soll er klagen.
    Am Ende gibts nen Vergleich.
    Das wird er und sein Anwalt sich aber schon sehr genau überlegen..... .

    Im schlechtesten Fall zahlst statt 150.- Deine 250.- SB.
    Geändert von giftmischer (25.01.2012 um 09:19 Uhr)
    Gruß,
    Peter.

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  8. #8
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    ... plus das, was im Vergleich steht

    Die Rechtsschutz zahlt für die Kosten des Verfahrens, nicht den Schadensersatz selber.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  9. #9
    Yacht-Master Avatar von giftmischer
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    O.K., was hättest Du denn gemacht Nico?
    Interessiert mich
    Gruß,
    Peter.

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  10. #10
    Explorer
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    Ich finde die Vorschläge ja toll, unsere Gerichte mit Lappalienfällen zu beschäftigen, wenn man eigentlich schon vorab weiss, daß man im Unrecht ist. Da braucht man sich nicht wundern, wenn Gerichtsverfahren in Deutschland über mehrere Jahre dauern, weil die Gerichtskapazitäten nicht ausreichen.

    Einfach 150 € bezahlen und gut ist...

    Gruß Wulf

  11. #11
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Wäre es mit einer solchen Forderung konfrontiert? Hmm, gute Frage. Ich hätte mich schon nicht in die Situation gebracht und die Auktion zu Ende laufen lassen, aber danach? Mir fallen jetzt ein, zwei Sachen ein, aber 100% sauber ist keine dieser Lösungen.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  12. #12
    ehemaliges mitglied
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    Warum einigt man sich eigentlich mit so einem Pfosten auf eine Teilzahlung und fragt gleichzeitig hier im Forum nach, wie man sich verhalten soll ???????? Unter diesem Gesichtspunkt erschliesst sich mir der Sinn dieses Threads immer weniger.......

  13. #13
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Zitat Zitat von Ticktacktom Beitrag anzeigen
    Warum einigt man sich eigentlich mit so einem Pfosten auf eine Teilzahlung und fragt gleichzeitig hier im Forum nach, wie man sich verhalten soll ???????? Unter diesem Gesichtspunkt erschliesst sich mir der Sinn dieses Threads immer weniger.......
    Frag ich mich auch. Ich hab mir angewöhnt, im Zweifelsfall BEVOR ich irgendwas unternehme Expertenrat einzuholen und diesen dann zu befolgen. Meist macht man als Laie nur Fehler, die zum einen völlig unnötig und zum zweiten problemlos vermeidbar wären. Aber seit bei Ebay die Juristen das Ruder übernommen haben, ist der Verein uncool. Was war das doch mal für ne Oase des Vertrauens und der entspannten Deals unter mündigen Geschäftspartnern. Ich vermiß das sehr, nur das Network ist vergleichbar.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  14. #14
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von Ticktacktom Beitrag anzeigen
    Warum einigt man sich eigentlich mit so einem Pfosten auf eine Teilzahlung und fragt gleichzeitig hier im Forum nach, wie man sich verhalten soll ???????? Unter diesem Gesichtspunkt erschliesst sich mir der Sinn dieses Threads immer weniger.......
    Für mich war der Tenor hier klar. Daher hab ich Kontakt aufgenommen um zu verhandeln.

    Nun haben wir uns bei der Hälfte geeinigt.

    Wenn er Klagen würde habe ich ne SB von 250,-, da bin ich mit den 150, wohl besser drn
    Gruß,
    Tim

  15. #15
    Sea-Dweller Avatar von Thorsten636
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    Lübke
    Wieso nach einem Jahr?? Wie lang ist dein Januar ??
    Gruß Thorsten

  16. #16
    Daytona Avatar von Lübke
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    Oje...

    Anscheinend bin ich noch nicht so ganz in 2012 angekommen... Außerdem, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Dann streicht bitte gedanklich die Worte die darauf anspielen. Die restlich Fragen machen aber dennoch Sinn.

    Beste Grüße, Sebastian
    -------------------------------------------------------------
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  17. #17
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Um welchen Gegenstand geht es denn eigentlich ? Kann man den nicht irgendwo besorgen (kaputt, defekt) für ein paar Euro ?
    Zur Not war ich bei Dir zu Besuch und hab es kaputt gemacht...dann gib ihm meine Adresse, Geld liegt hier bereit für ihn...
    Kann er jederzeit abholen...
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  18. #18
    RAMichel
    Gast
    Erst dringend nach Rechtsrat fragen und jetzt ne fragwürdige Lösung selber basteln. Nicht gut. Gefällt mir nicht.

  19. #19
    Gesperrter User
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    Ich möchte dem TS für das Einstellen der Frage danken, bin nicht gerade mit Naivität geschlagen und wenig auf eBay unterwegs - mir waren die Konzi-Gwensen bei Abbruch einer Auktion in dieser Deutlichkeit auch nicht bekannt!

  20. #20
    Yacht-Master
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    Sorry, aber nachdem ich gestern sehr viele hilfreiche Antworten bekommen habe und sich die rechtl. Situation ziemlich eindeutig darstellt habe ich den Empfehlungen hier folge geleistet und versucht den Käufer runterzuhandeln.
    Gruß,
    Tim

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