Wenn dir die Möbel egal sind, besorg nen Sperrmüll-Termin, der kostet nix.

Zitat Zitat von sausapia Beitrag anzeigen
Steff, bedenke bitte, im Moetvertrag (Anm.: Fläschchen Schampus beim Einzug ist sicher kein Fehler ) für die vermieteten Gegenstände eine Passus aufzunehmen, der Instandhaltung auf den Mieter überträgt
Das kannst du machen, ist aber unwirksam. Ausnahme sind Kleinreparaturen bis zum aktuell zulässigen Höchstbetrag. Wenn beispielsweise der Kühlschrank der mitvermieteten Küche oder sonstiges mitvermietetes Inventar den Geist aufgibt hängt das am Vermieter, er bekommt schließlich Miete dafür.

Wie Stephan schon sagt, wenn du das Zeug mitvermietest, bist du, und nicht der Mieter für Ersatz oder Reparatur zuständig wenn etwas davon über der Jordan geht.

Anders ist es, wenn der Mieter einen Schaden verursacht. Aber dafür hat man als Mieter in der Regel eine Haftpflichtversicherung.

Zitat Zitat von Subdate300 Beitrag anzeigen
...Der Mietvertrag wird mit unserem Anwalt abgestimmt. Er soll stimmig sein und somit fair für beide Seiten....