Das gilt gem. meinem letzten besuchten Mietrecht-Seminar auch schon als Übersicherung und ist nicht zulässig.
Wir nehmen gerne Bankbürgschaften als Kaution - im Zweifel kommt man auch hier sehr schnell an das Geld und der Verwaltungsaufwand ist geringer. Und der größte Vorteil ist, dass ein Mieter keine Bürgschaft von der Bank bekommt, wenn er zu abgebrannt ist. Somit hat man eine zusätzliche Sicherheit.
Ansonsten hilft nur, sich einen Gehaltsnachweis zeigen zu lassen, den Auszug aus dem Arbeitsvertrag mit der Beschäftigungsdauer und eine Auskunftei zu befragen. Mehr kann man nicht tun. Eine 100 % Garantie gibt es nicht.
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Thema: Wohnung vermieten
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13.12.2011, 11:52 #1PREMIUM MEMBER
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13.12.2011, 14:12 #2
Hallo
nach eigenen Erfahrungen, ich werfe ich jetzt immer einen Blick in das Auto mit dem die Mietbewerber kommen, sieht es da drin aus wie eine Müllkippe sieht die Wohnung auch nicht viel besser aus! Hätte ich das mal immer so gemacht.....Oh schon so spät...
Gruß
Bernd
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