Wird oft gemacht, ist auch legitim. Allerdings dann nicht mehr, wenn die Bürgschaft zusätzlich zur normalen Kaution verlangt wird, und beides in der Summe über drei die gesetzliche Höchstgrenze von drei Monatsmieten hinausgeht.
Wenn sich ein Mieter trotzdem darauf einlässt, kann er diese jederzeit zurückfordern, soweit Höchstgrenze überschritten wurde.
Auch das halte ich für äußerst wachsweich, weil es nichts Anderes ist als der Versuch, die gesetzliche Höchstgrenze der Mietsicherheit zu umgehen, indem man versucht die Eltern mitzuverpflichten.
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Thema: Wohnung vermieten
Hybrid-Darstellung
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11.12.2011, 09:47 #1Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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11.12.2011, 10:00 #2Milgauss
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Bankbürgschaft wäre mir am liebsten, ok derjenige muss jährlich Zinsen zahlen aber man hat auch den Vorteil das man sein Geld zur Verfügung hat oder man legt es mit Festzins an.
Der letzte wo da war hat das nicht kapiert wollte keine Bankbürgschaft machen und wollte unbedingt die Kaution cash zahlen.gruss mikel
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11.12.2011, 10:08 #3
Die Diskussion ist doch obsolet. Ich kenne genug ältere Leute, die absolute Traummieter sind.
Honks gibts in jeder Alters- und Berufsgruppe.
Mir wäre Barkaution lieber. Da hab ich im Zweifel schneller Zugriff drauf.
Ich kann mich nur wiederholen: Profi (nicht Profy
) einschalten.
Der weiß genau was er prüfen und worauf er bei Mietinteressenten achten muss. Das fängt bei der Mieterauswahl mit Bonitätsprüfung und Mietsicherheit an, und geht über den Mietvertragsabschluss bis zur Wohnungsübergabe mit korrektem Übergabeprotokoll.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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11.12.2011, 10:21 #4Milgauss
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Bin mir da nicht so sicher, wenn mal was ist muss man schon kämpfen bis man das Geld hat.
Kann sein das ich mich irre aber die Profis und die Anwälte müssten das genauer wissen.
Hab wirklich Pech gehabt mit meinen Maklern, wollte eigenen Mietvertag von meiner Kanzlei und Bankbürgschaft da haben die schon mit der Nase gerümpft und dann wollten die die Miete mindern weniger Miete verlangen als die Frau die schon 8Jahre drin gewohnt hatte mit ihrem alten Mietvertag.gruss mikel
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11.12.2011, 10:58 #5
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11.12.2011, 11:06 #6Milgauss
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13.12.2011, 14:18 #7
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13.12.2011, 11:52 #8PREMIUM MEMBER
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Das gilt gem. meinem letzten besuchten Mietrecht-Seminar auch schon als Übersicherung und ist nicht zulässig.
Wir nehmen gerne Bankbürgschaften als Kaution - im Zweifel kommt man auch hier sehr schnell an das Geld und der Verwaltungsaufwand ist geringer. Und der größte Vorteil ist, dass ein Mieter keine Bürgschaft von der Bank bekommt, wenn er zu abgebrannt ist. Somit hat man eine zusätzliche Sicherheit.
Ansonsten hilft nur, sich einen Gehaltsnachweis zeigen zu lassen, den Auszug aus dem Arbeitsvertrag mit der Beschäftigungsdauer und eine Auskunftei zu befragen. Mehr kann man nicht tun. Eine 100 % Garantie gibt es nicht.
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13.12.2011, 14:12 #9
Hallo
nach eigenen Erfahrungen, ich werfe ich jetzt immer einen Blick in das Auto mit dem die Mietbewerber kommen, sieht es da drin aus wie eine Müllkippe sieht die Wohnung auch nicht viel besser aus! Hätte ich das mal immer so gemacht.....Oh schon so spät...
Gruß
Bernd
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