die Frage rührt daher, daß ich für einen Freund seine Kamera bei Ebay versteigere. Da habe ich darauf verwiesen, daß diese am 30.06.03 gekauft wurde und noch bis 30.06.05 Garantie besitzt.

Nun kommen diverse Händler und fragen, ob ich diese Garantie gebe, da Minolta nur ein Jahr gibt.

Also meinerseits alles im grünen Bereich, da ich ja schreibe ...
"...Garantie kann ich als Privatperson auf ersteigerte / gekaufte Ware nach den neuen Gesetzen nicht gewähren. Sollten die gekauften Waren noch Garantie besitzen, ist diese gegenüber dem Hersteller oder Rechungssteller geltend zu machen. Nicht gegen mich. .."

Richtig, oder??