Wenn Du der Chef bist oder derjenige, der das veranlassen darf, dann einfach eine Mitteilung an die betreffenden Personen schreiben und Konzigwensenankündigen falls die Anweisung nicht befolgt wird.
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17.10.2011, 13:24 #1
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Private eMails am Arbeitsplatz untersagen - wie gehe ich vor?
Hallo Forum,
aus Datenschutzgründen (Briefgeheimnis etc.) muss ich meinen Mitarbeitern ausdrücklich den privaten Mailverkehr am Arbeitsplatz verbieten. Dafür möchte ich gerne ein Schreiben aufsetzen und von jedem unterschreiben lassen.
Grund dafür ist, dass andere Mitarbeiter in die eMail-Postfächer gucken sollen/müssen/dürfen.
Hat jemand Erfahrung damit, und weiß was in so einem Schreiben stehen muss? Gibt es ggf. Muster dafür?
Besten Dank!Gruß
Tobias
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17.10.2011, 14:08 #2
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Geändert von mws (17.10.2011 um 14:10 Uhr)
Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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17.10.2011, 14:12 #3
Hallo Tobias,
also bei uns in Österreich kannst du das Arbeitnehmern nur in absolut begründeten Ausnahmefällen verbieten.
Wenn ein MA seine Mailbox für andere MA freigibt, dann nimmt er es in Kauf, dass diese auch seine privaten Mails sehen können.
Alternativ könnten diese MA ja zb webbasierte Maillösungen wie zb gmx usw nutzen.lg Flo
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17.10.2011, 14:25 #4
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Ich würde es anders angehen und nicht verbieten, sondern schreiben, dass sich durch den Geschäftsablauf die Notwendigkeit ergibt, dass auch andere Mitarbeite in die jeweiligen Postfächer gucken. Man empfiehlt daher, privaten Mailverkehr über die Geschäftsadresse zu unterlassen, um nicht ausversehen Kollegen privates preiszugeben.
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17.10.2011, 14:30 #5
Sonst könnte irgendwann die Runde machen, dass man eine Referendarin für Deutsch- und Geschichtskundeunterricht flachgelegt hat und nun nicht weiß, wie man die Alte ordentlich entlohnen soll...
Sorry, damit wollte ich jetzt gar nicht wieder anfangen...
Ich würde es so machen, wie's der Chefkoch vorschlägt.
Gutes Gelingen,
Kurt
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17.10.2011, 14:33 #6
Florian: Ein Verbot ist kein Problem (Betriebs- oder Einzelvereinbarung), Nutzung in geringem Umfang aber immer zulässig - analog zum Telefon. Am besten verbietet man es generell, explizit Illegales/Schweinisches und duldet den unvermeidlichen Gebrauch. Wichtig: Vertretungsregelungen und Einsichtnahme durch technisches Personal hinneinnehmen. Notorisch anfällige Dateitypen (Videos) sollte man grundsätzlich sperren.
— Roland —
20 % auf alles!
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17.10.2011, 15:25 #7
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Themenstarter
Ich merke schon, Kurt vergisst nie
Es geht einfach darum, dass es geschäftsbedingt möglich sein muss, in Postfächer anderer MA einzusehen, wenn diese beispielsweise Krank oder im Urlaub sind.
Und sobald dort eine private Mail drin ist, und dieses nicht explizit untersagt wurde, verstößt man gegen das "Briefgeheimnis".
Das ist mein Wissenstand, evtl auch Halbwissen.
Danke für die Antworten!Gruß
Tobias
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17.10.2011, 15:47 #8
blöd ist halt, wenn vorher private kommunikation, die veröffentlichung der geschäftsaddi bedingte.
dass der oder diejenigen dennoch post ERHALTEN wird nur schwer zu unterbinden sein.
irgend ne schnarchnase wird die versehentlich dennoch mal verwenden, wenn er trotz direktem bitten, diese nicht zu nutzen doch nutz.
dass MAs aber nicht mehr AKTIV, diese geschäftsaddi für privates nutzen sollen ist des unternehmer/firmeneigners gutes recht.
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17.10.2011, 17:51 #9
Hä?
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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17.10.2011, 17:58 #10Gruß,
Peter.
US Navy Seals like this
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17.10.2011, 18:16 #11
Was Flo vermutlich zu sagen beabsichtigte, ist, dass einige funkybiatch85s die Adresse fraeulein.musterfrau[at]serioes.tld im Freundeskreis zum Behufe der elektronischen Kommunikation, äh, spreaden.
— Roland —
20 % auf alles!
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17.10.2011, 18:22 #12
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Bei mir hat sich mal eine zum Praktikum beworben mit der Mailadresse chickoftheyear2000<img src="images/s..." />blabla.com
Dass sie sich beworben hat, hab ich überhaupt erst nach ihrem Anruf bemerkt, da die Adresse chickoftheyear2000 mal vorsichtshalber aussortiert wurde.
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17.10.2011, 18:43 #13
Und jetzt isse Deine Chefsekretärin, oder?
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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17.10.2011, 19:49 #14
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Nee wollt' sie nicht... Nachdem sie als Praktikantin mal eben die versammelte Mannschaft vorgeführt hat (ich habe noch nie jemand fachlich so kompetentes erlebt), hat sie beschlossen, dass sie doch noch höchsten wissenschaftlichen Rang erlangen will. Jetzt hat sie grad die Promotion angefangen, meldet sich ab und zu noch.
In der Geschäftswelt eckt ihre Ungehemmtheit zuweilen etwas an
Aber jetzt genügend gesemmelt.
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17.10.2011, 19:57 #15
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17.10.2011, 20:55 #16
Die hätte ich auch gerne.
Zum Thema: Je nachdem, wie groß Deine Firma ist (MA-Zahl) ist eine Hinzuziehung des Betriebsrates sinnvoll, wenn nicht sogar vorgeschrieben.Grüße, Stephan.
"Wenn der liebe Gott sich im Himmel langweilt, dann öffnet er das Fenster und betrachtet die Boulevards von Paris." H. Heine
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18.10.2011, 01:28 #17
Hi Tobias,
du brauchst die Mail-Nutzung nicht verbieten, viel eleganter ist eine Ergänzung (Nachtrag) zum Arbeitsvertrag, in dem steht dass der Sysadmin etc. aus technischen Gründen Einsicht in die MAils usw. haben kann wenn privater Schriftverkehr über den Firmenaccount läuft. Diese "Zustimmung" kann dir ein guter Arbeitsrechtler aufsetzen..
Gruß joo
.
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18.10.2011, 10:12 #18
Geht es hier darum, dass jemand den geschäftlichen Account für private Kommunikation nutzt,
oder möchtest Du untersagen, dass jemand beispielsweise auf GMX geht und seine Mails holt?!Es grüßt der Stephan
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18.10.2011, 11:40 #19
ersteres.
zweiteres wäre ja "surfen im internet"
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19.10.2011, 18:04 #20
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Themenstarter
Alle MA haben zum Arbeitsvertrag auch einen Anhang bekommen, der auch unterschrieben ist, dass keine privaten Mails am Arbeitsplatz, auch nicht in den Pausen, geschrieben werden dürfen.
Es geht konkret darum, dass z.B. Mitarbeiter A in das Postfach von Mitarbeiter B schauen darf, wenn dieser z.B. krank ist, ebenso wie in das MailStore Archiv. Das ganze soll über Abteilungen laufen, sprich untereinander kann jeder Abteilungsangehörige in die Mails seiner Kollegen schauen.
Sobald allerdings private Mails einzusehen sind, bekommt man Schwierigkeiten. Ich will meinen MA nichts böses, sollen nur nochmals darauf hingewiesen werden das es untersagt ist - das Möglichst auf nettem und elegantem Weg (ich weiß, dass privater Mailverkehr tlw. stattfindet).Gruß
Tobias
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