Danke für Eure Antworten. Aber ich kann doch für ein Vergehen nur ein mal bestraft werden. Gegenbeispiel zu Deiner Version, Gerhard: ich fahr auf einer Landstraße mit 120 (erlaubt sind 100) und werde im Abstand von je fünf Metern, 25 mal nacheinander geblitzt. Das geht ja auch nicht.