Ok, das ginge dann in Richtung "Gefälligkeitshandlung".
Bzw. wenn die Nennoma das explizit angeregt und erlaubt hat, dann ist sie natürlich in der Tat auch zumindest mitverantwortlich.
Aber hier sind wir dann doch schon sehr konkret in der Schadenregulierung. Bin leider kein "Schädling" das kann dann nur ein Spezi beantworten.
Ruf doch mal bei deinem Haftpflichtversicherer an bzw. Vermittler und lass dir dort mal helfen bzw. schildere den Fall möglichst exakt.
Andererseits, wenn du Rechtsschutz versichert bist, ggf. in der Tat Anwalt und los.