Damit ich das richtig verstehe: wenn mir ein 6-jähriger Balg mein Auto zerkratzt, hab ich dann einfach Pech gehabt, weil-sofern überhaupt vorhanden-die Haftpflicht der Eltern nicht zahlen muss, sondern dies eine Kulanzlösung darstellt???Es ist allerdings so, die Versicherung rief mich an und fragte mich ob ich aus nachbarschaftlicher Sicht dies so abwickeln möchte. Ich sei zu keiner Schadensersatzpflicht verpflichtet da ein 6 jähriger hierfür nicht belangt werden kann und eine Aufsichtspflichtverletzung nicht vorliegt in diesem Alter.![]()
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Thema: Klarer Fall oder ..... ?
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24.08.2011, 12:18 #13Comex
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LG, Oliver
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