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  1. #41
    Zitat Zitat von ralfsch Beitrag anzeigen

    Aber ich finde es schon komisch das man als Geschädigter von vorhinein ein schlechtes Gefühl der Versicherung gegenüber hat .
    Dieses scheint ja oft auch begründet zu sein.
    Sollte ich so missverstanden worden sein????

    Das Problem ist oft einfach nur, dass jeder vielleicht schon mal einen abgelehnten Fall hatte oder davon gehört hat und das bleibt dann haften, die große, große Masse läuft doch völlig störungsfrei. Biite und es gibt dann immer diese darstellungsprobleme, i.d.R. verweigert kein VR die Zahlung bei einem versicherten Schaden. Meistens ist das Problem wirklich die Aufklärung und ich weiß auch aus eigener Erfahrung, wenn man einem Kunden die Ablehnung vernünftig und nachvollziehbar erklärt, isr das meistens auch i.O.
    Und von den Problemfällen werden die meisten auch ziemlich einvernehmlich gelöst. Und der Rest ist vll. ärgerlich aber meistens korrekt, wirklich. Auch diverse Fälle die in einschlägigen Fernsehmagazinen auftauchen sind bei näherer Betrachtung so nicht richtig recherchiert.
    Gruß aus Hamburg

    Jens

  2. #42
    Day-Date Avatar von ralfsch
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    Boah .... es geht los...

    Heute rief mich die Mutter des Mädchens an welches mein Auto komplett verkratzt hat.
    Sie währe dabei den Schadensablauf im Versicherungsformular zu Schildern.
    Ihre Tochter hat gesagt die in der Einliegerwohnung anwesende Oma hätte ihnen erlaubt das Auto zu putzen.

    Ihre Versicherung hätte jetzt schon anklingen lassen das Sie dann mehr die Schuld bei Oma sieht.

    Oma (ist nicht leiblich mit mir Verwandt , wir nennen sie nur Oma ) sagt sie hätte es ihnen nicht erlaubt allerdings auch nicht expliziet verboten.Sie währe auch nicht dabei gewesen erst am Schluß in den Hof gekommen und hätte dann die Bescherung gesehen.
    Wie auch immer , die Lage spitzt sich zu.Wie schon von mir vermutet sucht die Versicherung eine Hintertür.
    Oma sagt so , Kind sagt so usw.

    Kann mir jemand von euch sagen ob die Anwesenheit von Oma in diesem Fall irgend eine Relevanz hat ?
    Wenn ja und Oma eine "Schuld" treffen würde währe das dann ein Fall für Ihre Haftpflicht ?

    Werden auf jeden Fall am Montag kontakt mit einem Anwalt aufnehmen um mir fachmännischen Rat zu holen.
    Kann auch die Mutter nicht verstehen das sie jetzt unfreundlich und auf Teufel komm raus die "Schuld" von uhrer Tochter nehmen will.
    Wenn meine Tochter dieses ähnlich jemanden verschuldet hätte würde man doch versuchen den Geschädigten irgendwie so schnell und schmerzlos wie möglich zu entschädigen.
    Ralf

    Halb voll und halb leer sind Formulierungen die ich schon immer dämlich fand.

  3. #43
    PREMIUM MEMBER Avatar von Morgan911
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    Die Oma hat mit dem Schaden nichts zutun. Ich würde die Sache lockerer angehen und den Anwalt erstmal außen vorlassen.
    Geändert von Morgan911 (26.08.2011 um 23:07 Uhr)
    Gruß Klaus

  4. #44
    Ok, das ginge dann in Richtung "Gefälligkeitshandlung".
    Bzw. wenn die Nennoma das explizit angeregt und erlaubt hat, dann ist sie natürlich in der Tat auch zumindest mitverantwortlich.
    Aber hier sind wir dann doch schon sehr konkret in der Schadenregulierung. Bin leider kein "Schädling" das kann dann nur ein Spezi beantworten.
    Ruf doch mal bei deinem Haftpflichtversicherer an bzw. Vermittler und lass dir dort mal helfen bzw. schildere den Fall möglichst exakt.
    Andererseits, wenn du Rechtsschutz versichert bist, ggf. in der Tat Anwalt und los.
    Gruß aus Hamburg

    Jens

  5. #45
    Day-Date Avatar von ralfsch
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    3.553
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    Danke schonmal für eure Antworten.

    Also die Oma hat sie nicht aufgefordert mein Auto zu putzen.

    Werde jetzt wie folgt vorgehen.
    Am Montag einen Anwalt anrufen und fragen wie ich mich verhalten soll.Die offizielle Antwort der Versicherung abwarten oder ab sofort alles über Anwalt regeln lassen.
    Ich denke man sollte schon die Antwort abwarten.Vieleicht kommt ja doch ein positiver Bescheid.
    Da mir aber ein kostenloser Anruf auf Grund meiner Rechtsschutzversicherung zusteht kann die Meinungseinholung nicht Schaden.
    Ralf

    Halb voll und halb leer sind Formulierungen die ich schon immer dämlich fand.

  6. #46
    Ich denke, zunächst ein guter Ansatz.
    Ist auch von hier aus der Entfernung eh nicht sicher zu beurteilen.
    Und das hier in epischer Breite zu behandeln auch eher mühsam.
    Und aufgrund deiner RS steht dir dort schon erheblich mehr zu, wenn du privaten RS mitversichert hast.
    Weil, nämlich das Durchsetzen von Schadenersatzansprüchen dazu gehört. Wobei, da Auto betroffen ist möglicherweise sogar eher Verkehrs-RS.
    Merke schon, wird wieder kompliziert.
    Wenn Bedarf besteht, können wir abe auch gern mal telefonieren. Dann schick mir ne PN und wir sprechen mal Anfang der Woche.
    Gruß aus Hamburg

    Jens

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