In einem Zweifamilienhaus gibt es nur den entscheidenden Vorteil, dass der Besitzer ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen kann (s. Paddy: § 573a GBG). Die Probleme, die ein Mieter bereiten kann, sind durch diese Kündigungsfrist begrenzt. Somit wird das Objekt für potenzielle Käufer wieder interessant.