Da stand ich wohl auf der Leitung.![]()
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Hybrid-Darstellung
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06.05.2011, 17:52 #1Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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06.05.2011, 20:24 #2
Ich habe mit meinem Steuerberater eine Pauschalvereinbarung, incl. Bilanz. Zahle ich monatlich und bin bislang zufrieden. Diese nachträgliche Inrechnungstellung würde ich bestimmt nicht hinnehmen.
Übrigens ging der Wechsel des Stb.vom alten zum jetzigen, vor 10 Jahren, ganz problemlos: Habe dem Vorgänger das Mandat entzogen und alles andere hat der neue dann geregelt.
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06.05.2011, 17:52 #3
Wobei ich mich dann echt frage, wofür ich jeden Monat den Posten "Porto/Telefon/Schreibauslagen" in Höhe von 20.- auf der Rechnung habe.
Gruß,
Peter.
US Navy Seals like this
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06.05.2011, 18:06 #4
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09.05.2011, 23:29 #5
- Registriert seit
- 05.12.2006
- Beiträge
- 327
ehrt dich, aber meistens gibts bei waren schon den posten porto/verpackung/transportkosten auf der rechnung.
aber zum thema des ts:
lt. gebührenverordnung ist so eine abrechnung in der stb-rg bis zu 20 euro pauschal möglich. nennt sich auslagenpauschale.
in zeiten von flatrates für telefon ist es allerdings kaum nachvollziehbar.
wenn du bei dir und deiner frau monatllich je 20 euro auslagen zahlst, ist die summe im jahr auch schon vergleichbar mit der gebühr für die erstellung einer mittelgroßen einkommensteuererklärung.
die nachkartel-rechnung für 2006-2008 : ein schöner zug ist das nicht
ich würde mal die verjährung der forderung prüfen ...
wechseln kannst du immer - auch unterm jahr, solltest nur dem neuen stb erstmal ein angebot machen lassen - und zeig ihm deine guv nicht, da sieht er sofort, was du beim alten löhnst ;-)gruß
stefan
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06.05.2011, 18:18 #6
ich würde den Stb anrufen und sagen das erstmal die Einzugsermächtigung für ihn erlöscht da wegen nicht nachvollziehbarer Rechnungen zukünftig Einzelfallbezogen pingelig geprüft wird!
under Milkwood
LG
Stephen😎
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06.05.2011, 19:05 #7
Wenn ich wechsle, möchte ich es möglichst schnell.
Mir widerstrebt es einfach, nach getroffener Entscheidung noch bis 31.12. mit dem Verein zusammenarbeiten zu müssen.
Könnte man den Wechsel nicht durch eine Umstellung auf abweichendes Geschäftsjahr elegant vollziehen?Gruß,
Peter.
US Navy Seals like this
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06.05.2011, 21:12 #8RAMichelGast
Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Ruf den Fredi am Montag an, sag ihm, du hättest mal Dein Rechnungen durchgesehen und bist ab sofort nicht mehr bereit, solche dubiosen Positionen, die offenkundig pauschal und ohne tatsächliche Gegenleistung abgerechnet werden, zu akzeptieren. Die o.g. Rechnung zahlst du noch im Erledigungsinteresse. Sollte er damit nicht einverstanden sein und weiter Dubiosposten abrechnen wollen, soll er das Mandat halt schließen. Mögliche doppelte Kosten sind dann zwar ärgerlich, aber der Seelenfrieden sollt es einem dann wert sein.
PS Die Versuche der Steuerberater, zusätzliche Kohle durch solche Posten einzuheimsen, werden immer plumper. Haben die keine Berater für ihre Außendarstellung bzw. die Außenwirkung solcher Rechnungen?
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06.05.2011, 21:16 #9
Nana, nicht alle StB arbeiten so. Auf meinen lass ich nix kommen.
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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06.05.2011, 21:21 #10RAMichelGast
Einseitige Änderungen einer langjährigen geschäftlichen Übung finde ich sehr befremdlich. Wenn das abgesprochen ist, kann ich damit leben, wird es einseitig und rücksprachelos vorgenommen, dann nicht.
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06.05.2011, 21:23 #11
Irgendwie mag ich euren Wortschatz. Hat mir schon immer imponiert diese Ausdrucksweise.
Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
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06.05.2011, 21:55 #12
- Registriert seit
- 10.10.2007
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Richtig, das kommt aber immer darauf an in welchem maß die nicht abgerechnete Beratungsleistung vorlag bzw. ob sich diese erhöht hat oder nicht und das kann ich aus Gerhards Aussage nicht entnehmen.
Die Haltung "warum soll ich dafür was bezahlen, hab doch nur kurz mal am Telefon nachgefragt" nervt mich einfach (allgemein, das ist jetzt nicht auf dich bezogen, Gerhardt!). Wer eine Leistung fordert muss mit einer gegenforderung rechnen. Das könnte dir Thomas doch auch bekannt vorkommen, oder? Bei RAs kenne ich das Phänomen auch.
Entschuldige Giftmischer, das hat mit deiner anfangsfrage nicht mehr so viel gemein.Geändert von Exige (06.05.2011 um 21:59 Uhr)
Grüße, Philipp
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07.05.2011, 21:25 #13
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- Beiträge
- 3.845
Nach Deinen vorliegenden Beschreibungen bzgl. des Steuerberaters halte ich die Rechnung für bemerkenswert und stufe sie als aktives Kundenvernichtungsprogramm ein.
Michael
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07.05.2011, 23:57 #14
- Registriert seit
- 30.10.2006
- Beiträge
- 1.014
Bei 15K Gebühren im Jahr ist die Rechnung ein Witz. Deshalb den Berater zu wechseln wäre eine übertriebene Reaktion. Aber da Du unzufrieden bist, vielleicht ein Auslöser. Ein Wechsel ist unterjährig unproblematisch. Kannst Dich gerne per PN bei mir melden
Grüße
Peter
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08.05.2011, 00:12 #15
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08.05.2011, 08:05 #16
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08.05.2011, 08:14 #17
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09.05.2011, 08:46 #18
Gebührenrechnung
Die Steuerberatergebührenrverordnung ist das eine.
Das Fingerspitzengefühl das andere.
In meiner Kanzlei würde sowas niemals berechnet werden.Gruß
Michael
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13.05.2011, 09:35 #19
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09.05.2011, 23:42 #20ehemaliges mitgliedGast
Ein Apotheker der sich über Apothekenpreise aufregt?
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