Ein Punkt, der bisher unerwähnt blieb, ist speziell für Ärzte wichtig: Die Gliedertaxe für Heilberufe.

Schneide ich mir als Ingenieur einen Daumen ab, bin ich dadurch zu 20% behindert. Dies begründet zu recht jedoch noch keine Berufsunfähigkeit. Ich kann auch arbeiten, wenn mir ein Daumen fehlt. Bei einem Zeigefinger wäre ich gar nur zu 10% behindert.

Bei einem Arzt kann das ganz anders aussehen. Ärzte sind als Quasi-"Handwerker" in der Regel viel mehr als andere Berufe auf einen intakten Bewegungsapparat angewiesen und müssen sich daher auch anders versichern, so dass auch solche Fälle zu einer Anerkennung der Berufsunfähigkeit führen.
Bei einer Gliedertaxe für Heilberufe werden Zeigefinger und Daumen normalerweise mit einer 60%-Behinderung angenommen, was dann einen Versicherungsfall darstellt (versichert sind normalerweise 50%+ Ausfall).

Über Altersvorsorge in Kombination mit der BU lässt sich streiten. Fundierte Meinung habe ich dazu nicht wirklich.

Was man sich aber überlegen sollte, ist der zu versichernde Zeitraum. Versicherungen bis zum Renteneintritt mit 67 sind sauteuer, weil statistisch gesehen in den letzten 5-7 Jahren am allermeisten passiert. Ist voraussehbar, dass man die Abzüge bei der Rente in Höhe von ca. 18% durch Renteneintritt mit 62 gut verkraften kann, kann es lohnend sein, die BU nur bis zum 62. Lebensjahr laufen zu lassen. Der Beitrag sinkt dadurch unter Umständen gewaltig.