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  1. #1
    Steve McQueen
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    Als Käufer Maklergebühr zahlen ??????Frage an die Immo Spezis !

    Fall:
    Nachbar will sein Haus verkaufen.
    Beauftragt vor knapp 10 Monaten VR Makler.
    10 Monate passiert nichts,vor 2 Wochen der erste über den Makler gebrachte Interessent.
    Alle anderen Interessenten kamen über privat ....

    Welchen Maklervertrag und Einzelheiten darin ....

    Ich,kürzlich mit meinem Nachbarn gesprochen (wusste von ihm persönlich seit längerer Zeit das er verkaufen will),per Handschlag gekauft(hier gilt noch das Wort,Rest folgt später).

    Mit dem Makler (mir völlig unbekannt) weder telefoniert,gesprochen oder sonst irgendwelchen Kontakt gehabt ....

    Soll jetzt Maklerprovision von XXXX€ zahlen

    Kann doch nicht sein,oder!?
    Geändert von hugo (03.05.2011 um 19:30 Uhr)
    VG
    Udo

  2. #2
    Mr. Wash Avatar von sevenpoolz
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    hallo udo,

    wenn der eigentümer das haus am makler vorbei verkauft (ist meiner meinung nach nicht die feine art) brauchst du meines wissens nach keine courtage an den makler bezahlen.

    hat der makler einen nachweis von dir unterschrieben bekommen? nein - also kann er dir gegenüber auch keine forderung geltend machen.

    das ist eine sache zwischen verkäufer und makler ( käme im zweifel noch auf einen (eventuell) bestehenden alleinauftrag zwischen vk + makler an)
    what goes around comes around

  3. #3
    Milgauss Avatar von ildikos
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    In Ö ist es meines Wissens nach so:
    Sollte der Makler einen Alleinvermittlungsauftrag haben,hat nur er das Recht das Haus zu verkaufen.
    Ausser er hat mit Deinem Nachbarn ausdrücklich vereinbart,dass dieser auch selber verkaufen kann.
    Ansonsten wäre das ein Umgehen des Maklers und er hätte Anrecht auf die Provision.
    Beidseitig 3%
    Grüße Paul

  4. #4
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    ich würde ihn mal fragen, worin er seine Anspruchsgrundlage sieht und er soll mal den Nachweis erbringen, dass er Dir das Objekt vermittelt hat
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  5. #5
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Wenns denn so war Udo brauchst du natürlich keine Provision bezahlen.
    Da kein Nachweis- oder Vermittlung erbracht wurde.

    Meine Fragen dazu:
    Was ist ein VR Makler?
    Woher weiß der Makler das du die Immobilie erwirbst bzw. erworben hast?
    Da eine Rechnung gestellt wurde, wurde zwischenzeitlich der Verkauf
    notariell verbrieft, oder?

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  6. #6
    Daytona Avatar von Petedabomb
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    Zumindest kam kein Kaufvertrag zustande (wenn überhaupt) in dem die Provision ersichtlich gewesen wäre.
    Gruß
    Stephan

  7. #7
    Freccione Avatar von eos
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    Was wäre, wenn der Makler eine Anzeige in der Zeitung schaltet und der Hugo nur so erfahren hat, dass sein Nachbar verkauft?
    --
    Beste Grüße, Andreas

  8. #8
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Zitat Zitat von Petedabomb Beitrag anzeigen
    Zumindest kam kein Kaufvertrag zustande (wenn überhaupt) in dem die Provision ersichtlich gewesen wäre.
    In einem notariellen Kaufvertrag muß keine Maklerprovision erwähnt werden!

    Andreas
    Gar nichts, es wurde ja kein Nachweis erbracht.

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  9. #9
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von jagdriver Beitrag anzeigen
    Wenns denn so war Udo brauchst du natürlich keine Provision bezahlen.
    Da kein Nachweis- oder Vermittlung erbracht wurde.

    Meine Fragen dazu:
    Was ist ein VR Makler?
    Woher weiß der Makler das du die Immobilie erwirbst bzw. erworben hast?
    Da eine Rechnung gestellt wurde, wurde zwischenzeitlich der Verkauf
    notariell verbrieft, oder?

    Gruß
    Robby
    volks und raiffeisenbank makler

    vom vk

    keine rechnung,nur über den vk übermittelt das der m kohle von mir will ...

    nein,noch nicht.
    VG
    Udo

  10. #10
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von eosfan Beitrag anzeigen
    Was wäre, wenn der Makler eine Anzeige in der Zeitung schaltet und der Hugo nur so erfahren hat, dass sein Nachbar verkauft?


    joo,in kleinkleckersdorf

    wusste das schon vor 2 jahren
    VG
    Udo

  11. #11
    Mr. Wash Avatar von sevenpoolz
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    der makler muss den nachweis erbringen, in schriftlicher form.
    kann er das nicht, hat er (leider) pech gehabt.

    ich finde das verhalten von deinem nachbarn dem makler gegenüber nicht korrekt.
    wenn überhaupt kann der makler dem nachbarn gegenüber anspüche geltend machen, kommt eben drauf an ob ein qualifizierteralleinauftrag besteht.

    selbst wenn du die immobilie über den makler erst kennengelernt hast und ihm keinen nachweis unterschrieben hast, hat der makler fast keine chance geld von dir zu bekommen.
    what goes around comes around

  12. #12
    Daytona Avatar von Petedabomb
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    Zitat Zitat von jagdriver Beitrag anzeigen
    In einem notariellen Kaufvertrag muß keine Maklerprovision erwähnt werden!
    Gab es einen notariellen Kaufvertrag? Den braucht es laut BGB ¶ 311b Abs. 1 Nr.1 nur bei Grundstückskäufen.
    Wie ist das, wenn man Haus und Grundstück kauft?
    Gruß
    Stephan

  13. #13
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    volks und raiffeisenbank makler

    vom vk

    keine rechnung,nur über den vk übermittelt das der m kohle von mir will ...

    nein,noch nicht.
    Leere Drohung.

    Wenn deine Angaben korrekt sind, würde ich der Rechnung (wenn denn
    eine kommt) gelassen entgegen sehen.

    Bankenmakler verpulvern oft viele heiße Luft.

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  14. #14
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von sevenpoolz Beitrag anzeigen
    der makler muss den nachweis erbringen, in schriftlicher form.
    kann er das nicht, hat er (leider) pech gehabt.

    ich finde das verhalten von deinem nachbarn dem makler gegenüber nicht korrekt.
    wenn überhaupt kann der makler dem nachbarn gegenüber anspüche geltend machen, kommt eben drauf an ob ein qualifizierteralleinauftrag besteht.

    selbst wenn du die immobilie über den makler erst kennengelernt hast und ihm keinen nachweis unterschrieben hast, hat der makler fast keine chance geld von dir zu bekommen.
    alles gelesen !?wenn nicht nachholen!

    es steht nirgendwo das der vk seine provision nicht an den makler zahlt !

    und ganz oben steht das mir der makler völlig unbekannt ....
    VG
    Udo

  15. #15
    Genau wie bei mir mit meiner Bude.
    Makler war auch die Raiffeisenbank.
    Du musst nix zahlen, 100%.
    schicke Dir gerne mein Schreiben an die Raiba damals. Kam nie wieder was von denen
    Viele Grüße, Manuel

  16. #16
    Yacht-Master Avatar von forsyth11
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    .... je nachdem was Dein Nachbar mit dem Makler vereinbart hat.
    Bei uns sind die Makler ziemlich rigoros mit Ihren Knebelverträgen.
    Da wird selbst bei Verkauf der Immobilie, nach Beendigung der Vertragslaufzeit, die Courtage fällig. Überhangzeiten zwischen 1 und 3 Monaten.
    Um eben zu verhindern, dass sich K und VK absprechen um sich die Courtage zu sparen, gerade wenn der Makler Interessenten kurz vor Ablauf der Vertragslaufzeit bringt. Leider eben auch wenn der Makler keine potentiellen Kunden bringt.
    Er wird argumentieren, dass der K durch seine Aktivitäten (zb. Werbung, Hompage, Anpreisung in seinem Büro oder ähnlich) aufmerksam geworden ist.
    Und das der Makler wirklich nichts gemacht hat und das auch noch zu beweisen wäre ist doch eher unwahrscheinlich.
    Die Vertragslaufzeit kann individuell vereinbart werden, bei uns (NRW, Plz. 46xxx) meistens 12 Monate.

    Traurig aber war.

    So long...
    Gruß Christian

  17. #17
    Steve McQueen
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    scann mal bitte ein und dann per pn oder mail ...
    VG
    Udo

  18. #18
    Das kann aber nie Problem des Käufers sein, sondern immer des VK.
    Der Käufer muss nix zahlen, wenn der Makler kein Exposee ausgehändigt und noch zig andere Sachen gemacht hat. Das hat Marc ja schon erwähnt.
    Viele Grüße, Manuel

  19. #19
    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    scann mal bitte ein und dann per pn oder mail ...
    Schau gleich mal, gib mal Deine Mailadresse, wenn ich's nicht hier auf dem Pc hab, erst morgen. Melde mich gleich.
    Viele Grüße, Manuel

  20. #20
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Laufzeit ist individuell vereinbar - höchstens jedoch 12 Monate,
    danach muß er ausdrücklich und schriftlich erneuert werden.

    Die "Überhangszeit" beträgt lt. neuester Rechtsprechung derzeit
    24 Monate.
    Ist aber in Wirklichkeit komplizierter.

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

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