Fall:
Nachbar will sein Haus verkaufen.
Beauftragt vor knapp 10 Monaten VR Makler.
10 Monate passiert nichts,vor 2 Wochen der erste über den Makler gebrachte Interessent.
Alle anderen Interessenten kamen über privat ....
Welchen Maklervertrag und Einzelheiten darin ....
Ich,kürzlich mit meinem Nachbarn gesprochen (wusste von ihm persönlich seit längerer Zeit das er verkaufen will),per Handschlag gekauft(hier gilt noch das Wort,Rest folgt später).
Mit dem Makler (mir völlig unbekannt) weder telefoniert,gesprochen oder sonst irgendwelchen Kontakt gehabt ....
Soll jetzt Maklerprovision von XXXX€ zahlen
Kann doch nicht sein,oder!?
Ergebnis 1 bis 20 von 62
Hybrid-Darstellung
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03.05.2011, 19:28 #1
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Als Käufer Maklergebühr zahlen ??????Frage an die Immo Spezis !
Geändert von hugo (03.05.2011 um 19:30 Uhr)
VG
Udo
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03.05.2011, 19:35 #2
hallo udo,
wenn der eigentümer das haus am makler vorbei verkauft (ist meiner meinung nach nicht die feine art) brauchst du meines wissens nach keine courtage an den makler bezahlen.
hat der makler einen nachweis von dir unterschrieben bekommen? nein - also kann er dir gegenüber auch keine forderung geltend machen.
das ist eine sache zwischen verkäufer und makler ( käme im zweifel noch auf einen (eventuell) bestehenden alleinauftrag zwischen vk + makler an)what goes around comes around
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04.05.2011, 09:48 #3
Ich kenne einige gute Leute, die aus guten Grund ausschließlich so arbeiten und damit sehr erfolgreich sind.
So siehts aus.
Und da, wenn ich das richtig verstanden habe, der VR-Makler bisher nur mündlich gegenüber dem Verkäufer dicke Backen gemacht hat
(je nach Art des Vertrages zu Recht oder zu unrecht), würde ich mich ganz entspannt zurücklehnen und an meinem Drink schlürfen.
Und selbst wenn ne Rechnung käme, Schmierzettel kann man immer brauchen, wenns nur für den nächsten Einkaufszettel ist...Geändert von paddy (04.05.2011 um 09:49 Uhr)
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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03.05.2011, 19:37 #4
In Ö ist es meines Wissens nach so:
Sollte der Makler einen Alleinvermittlungsauftrag haben,hat nur er das Recht das Haus zu verkaufen.
Ausser er hat mit Deinem Nachbarn ausdrücklich vereinbart,dass dieser auch selber verkaufen kann.
Ansonsten wäre das ein Umgehen des Maklers und er hätte Anrecht auf die Provision.
Beidseitig 3%Grüße Paul
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03.05.2011, 19:38 #5
ich würde ihn mal fragen, worin er seine Anspruchsgrundlage sieht und er soll mal den Nachweis erbringen, dass er Dir das Objekt vermittelt hat
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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03.05.2011, 19:41 #6
Wenns denn so war Udo brauchst du natürlich keine Provision bezahlen.
Da kein Nachweis- oder Vermittlung erbracht wurde.
Meine Fragen dazu:
Was ist ein VR Makler?
Woher weiß der Makler das du die Immobilie erwirbst bzw. erworben hast?
Da eine Rechnung gestellt wurde, wurde zwischenzeitlich der Verkauf
notariell verbrieft, oder?
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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03.05.2011, 19:50 #7
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03.05.2011, 19:55 #8
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03.05.2011, 19:44 #9
Zumindest kam kein Kaufvertrag zustande (wenn überhaupt) in dem die Provision ersichtlich gewesen wäre.
Gruß
Stephan
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03.05.2011, 19:48 #10
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03.05.2011, 19:55 #11
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03.05.2011, 19:45 #12
Was wäre, wenn der Makler eine Anzeige in der Zeitung schaltet und der Hugo nur so erfahren hat, dass sein Nachbar verkauft?
--
Beste Grüße, Andreas
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03.05.2011, 19:53 #13
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03.05.2011, 20:05 #14
Laufzeit ist individuell vereinbar - höchstens jedoch 12 Monate,
danach muß er ausdrücklich und schriftlich erneuert werden.
Die "Überhangszeit" beträgt lt. neuester Rechtsprechung derzeit
24 Monate.
Ist aber in Wirklichkeit komplizierter.
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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03.05.2011, 20:02 #15
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.... je nachdem was Dein Nachbar mit dem Makler vereinbart hat.
Bei uns sind die Makler ziemlich rigoros mit Ihren Knebelverträgen.
Da wird selbst bei Verkauf der Immobilie, nach Beendigung der Vertragslaufzeit, die Courtage fällig. Überhangzeiten zwischen 1 und 3 Monaten.
Um eben zu verhindern, dass sich K und VK absprechen um sich die Courtage zu sparen, gerade wenn der Makler Interessenten kurz vor Ablauf der Vertragslaufzeit bringt. Leider eben auch wenn der Makler keine potentiellen Kunden bringt.
Er wird argumentieren, dass der K durch seine Aktivitäten (zb. Werbung, Hompage, Anpreisung in seinem Büro oder ähnlich) aufmerksam geworden ist.
Und das der Makler wirklich nichts gemacht hat und das auch noch zu beweisen wäre ist doch eher unwahrscheinlich.
Die Vertragslaufzeit kann individuell vereinbart werden, bei uns (NRW, Plz. 46xxx) meistens 12 Monate.
Traurig aber war.
So long...Gruß Christian
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03.05.2011, 19:53 #16
der makler muss den nachweis erbringen, in schriftlicher form.
kann er das nicht, hat er (leider) pech gehabt.
ich finde das verhalten von deinem nachbarn dem makler gegenüber nicht korrekt.
wenn überhaupt kann der makler dem nachbarn gegenüber anspüche geltend machen, kommt eben drauf an ob ein qualifizierteralleinauftrag besteht.
selbst wenn du die immobilie über den makler erst kennengelernt hast und ihm keinen nachweis unterschrieben hast, hat der makler fast keine chance geld von dir zu bekommen.what goes around comes around
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03.05.2011, 19:58 #17
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03.05.2011, 20:01 #18
Genau wie bei mir mit meiner Bude.
Makler war auch die Raiffeisenbank.
Du musst nix zahlen, 100%.
schicke Dir gerne mein Schreiben an die Raiba damals. Kam nie wieder was von denenViele Grüße, Manuel
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03.05.2011, 20:02 #19
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scann mal bitte ein und dann per pn oder mail ...
VG
Udo
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03.05.2011, 20:05 #20
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