Das kann aber nie Problem des Käufers sein, sondern immer des VK.
Der Käufer muss nix zahlen, wenn der Makler kein Exposee ausgehändigt und noch zig andere Sachen gemacht hat. Das hat Marc ja schon erwähnt.
Ergebnis 21 bis 40 von 62
Hybrid-Darstellung
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03.05.2011, 20:04 #1Viele Grüße, Manuel
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03.05.2011, 20:09 #2
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03.05.2011, 20:13 #3
Aber welche Vertragsgrundlage soll bitte zwischen dem Käufer und dem Makler bestehen, wenn der von seinem Bekannten ein Haus kauft??
Ich Versuch mal meine Rechtsauffassung hier einzustellen.Viele Grüße, Manuel
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03.05.2011, 20:19 #4
Das ist ein schwieriges Feld, das da beackert wird.
Da könnte man eine Doktorarbeit daraus machen
(gibts wahrscheinlich schon).
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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03.05.2011, 20:25 #5
Also ich hab da mal folgendes.
Damit Du zahlen musst, braucht es einen Vertrag.
Nach §652 BGB ist dazu seitens des Maklers wohl ein ausdrückliches Provisionsverlangen erforderlich (BGH NJW 2002, 817; BGH NJW 1991, 371).
Udo hat auch kein wirksames Angebot bekommen, keine Kausalität zwischen Maklertätigkeit und Abschluss des Kaufvertrages...
Kein Exposé, keine Vermittlungsleistungen.
Warum in aller Welt sollte also jemand da zahlen??
Und dann noch das hier:
http://www.finanztip.de/recht/immobilien/wehrt009.htm
Also Udo, ich würde die Rechnung in die Tonne kloppen, auch wenn sich das für einen Makler hart anhören mag.
Aber keine Hände, keine Kekse. Wenn ich hier ein Angebot mache und der Kunde kauft das bei der TUI, hab ich auch Pech. That´s life...Viele Grüße, Manuel
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03.05.2011, 20:32 #6
Manuel, das mit Udo hamma aber schon geklärt....
Und mit BGB und Provisionsverlangen kenne ich mich
sehr gut aus, das darfst du mir glauben.
Und nochmal ein Expose hat mit Provisionsverlangen so gut
wie gar nichts zu tun!
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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03.05.2011, 20:34 #7
ja, das glaube ich Dir, ich hab davon keine Ahnung, nur einmal Erfahrung
Aber Udo hat ja auch weder noch, also sind wir uns im Falle Udo einig, oder?Viele Grüße, Manuel
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03.05.2011, 20:37 #8
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03.05.2011, 20:36 #9
Jeder, der dies liest, schuldet mir hundert Euro. Habe ich mit Percy so verabredet.
Unsinn?
Genau!
Du hast keinen Vertrag mit dem Makler eingegangen. Der Verkäufer kann keinen Vertrag zu Deinen Lasten mit dem Makler abschließen. Lass den Makler klagen und einen der Forenanwälte die Gebühren verdienen. Oder, noch besser, lass ihn abmahnenBeste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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03.05.2011, 21:28 #10
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03.05.2011, 21:37 #11
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03.05.2011, 20:43 #12
Ich weiss von einem ähnlichen Fall. Makler A hatte einen Alleinauftrag. Verkäufer hat über Makler B verkauft. Da die beiden Makler sich nicht einigen konnten oder auch wollten musster der Verkäufer am Ende eine Strafe/ Aufwandsentschädigung (what ever) an Makler A mit dem Alleinauftrag bezahlen. Der Käufer hatte mit all dem aber meines Wissens nichts mehr am Hut....
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03.05.2011, 21:03 #13
Es ging ja hier um Käuferprovision.
Verkäuferprovision ist ja wieder ein gänzlich
anderes Thema!
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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04.05.2011, 11:40 #14
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03.05.2011, 21:43 #15
Klag doch!
Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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03.05.2011, 22:10 #16RAMichelGast
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04.05.2011, 09:13 #17
- Registriert seit
- 23.11.2007
- Beiträge
- 647
Hier in D ist zwischen "Alleinauftrag" und "qualifiziertem Alleinauftrag" zu unterscheiden.
Ersterer sichert dem Makler nur zu, daß man keinen Konkurrenten mit der Vermarktung des Objektes parallel beauftragt.
Letzterer überträgt die Vermarktung VOLLKOMMEN (also auch incl. privat eingehender Anfragen/Kontakte !) auf den Makler. Der Verkäufer ist dabei verpflichtet, auch an ihn direkt herangetretene Interessenten an den Makler zu verweisen. Dieser ist dann auch immer provisionsberechtigt da die Abwicklung grundsätzlich über ihn erfolgt.
Habe das gerade erlebt: Wurde beim VK einer Wohnung privat kontaktiert und habe dann an diesen Interessenten verkauft. Da der von mir zuvor beauftragte Makler eben keinen "qualifizierten Alleinauftrag" hatte, sah er in die Röhre.
Grüße vom
Ulli
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04.05.2011, 09:24 #18
Der sog. "qualifzierte Allein-Auftrag" wird selten bei 08/15 Immobilien eingesetzt,
sondern normalerweise bei hochwertigen Immobilien (Gewerbe; Industrie; Wohnanlagen, oder
exkl. Villen...etc...).
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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04.05.2011, 09:25 #19
aber selbst wenn der Makler im Ausgangsfall eine qualifizierten Alleinauftrag hätte, hätte er m.E. keinen Anspruch gegen den Käufer - er kann m.E. lediglich an den Verkäufer herantreten und wegen seinens ggf. vertragswidrigen Verhaltens Schadensersatz verlangen.
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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04.05.2011, 09:28 #20
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