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  1. #1
    Das kann aber nie Problem des Käufers sein, sondern immer des VK.
    Der Käufer muss nix zahlen, wenn der Makler kein Exposee ausgehändigt und noch zig andere Sachen gemacht hat. Das hat Marc ja schon erwähnt.
    Viele Grüße, Manuel

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Zitat Zitat von Moehf Beitrag anzeigen
    Das kann aber nie Problem des Käufers sein, sondern immer des VK.
    Der Käufer muss nix zahlen, wenn der Makler kein Exposee ausgehändigt und noch zig andere Sachen gemacht hat. Das hat Marc ja schon erwähnt.
    Das ist so nicht korrekt, Manuel!

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  3. #3
    Aber welche Vertragsgrundlage soll bitte zwischen dem Käufer und dem Makler bestehen, wenn der von seinem Bekannten ein Haus kauft??
    Ich Versuch mal meine Rechtsauffassung hier einzustellen.
    Viele Grüße, Manuel

  4. #4
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Das ist ein schwieriges Feld, das da beackert wird.

    Da könnte man eine Doktorarbeit daraus machen
    (gibts wahrscheinlich schon).

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  5. #5
    Also ich hab da mal folgendes.
    Damit Du zahlen musst, braucht es einen Vertrag.
    Nach §652 BGB ist dazu seitens des Maklers wohl ein ausdrückliches Provisionsverlangen erforderlich (BGH NJW 2002, 817; BGH NJW 1991, 371).
    Udo hat auch kein wirksames Angebot bekommen, keine Kausalität zwischen Maklertätigkeit und Abschluss des Kaufvertrages...
    Kein Exposé, keine Vermittlungsleistungen.
    Warum in aller Welt sollte also jemand da zahlen??

    Und dann noch das hier:
    http://www.finanztip.de/recht/immobilien/wehrt009.htm

    Also Udo, ich würde die Rechnung in die Tonne kloppen, auch wenn sich das für einen Makler hart anhören mag.
    Aber keine Hände, keine Kekse. Wenn ich hier ein Angebot mache und der Kunde kauft das bei der TUI, hab ich auch Pech. That´s life...
    Viele Grüße, Manuel

  6. #6
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Manuel, das mit Udo hamma aber schon geklärt....

    Und mit BGB und Provisionsverlangen kenne ich mich
    sehr gut aus, das darfst du mir glauben.
    Und nochmal ein Expose hat mit Provisionsverlangen so gut
    wie gar nichts zu tun!

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  7. #7
    ja, das glaube ich Dir, ich hab davon keine Ahnung, nur einmal Erfahrung
    Aber Udo hat ja auch weder noch, also sind wir uns im Falle Udo einig, oder?
    Viele Grüße, Manuel

  8. #8
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Zitat Zitat von Moehf Beitrag anzeigen
    ja, das glaube ich Dir, ich hab davon keine Ahnung, nur einmal Erfahrung
    Aber Udo hat ja auch weder noch, also sind wir uns im Falle Udo einig, oder?
    Absolut!

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  9. #9
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Jeder, der dies liest, schuldet mir hundert Euro. Habe ich mit Percy so verabredet.



    Unsinn?


    Genau!


    Du hast keinen Vertrag mit dem Makler eingegangen. Der Verkäufer kann keinen Vertrag zu Deinen Lasten mit dem Makler abschließen. Lass den Makler klagen und einen der Forenanwälte die Gebühren verdienen. Oder, noch besser, lass ihn abmahnen
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  10. #10
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Zitat Zitat von MacLeon Beitrag anzeigen
    Du hast keinen Vertrag mit dem Makler eingegangen. Der Verkäufer kann keinen Vertrag zu Deinen Lasten mit dem Makler abschließen. Lass den Makler klagen und einen der Forenanwälte die Gebühren verdienen.
    Danke Herr Kollege, muss ich nicht mehr viel schreiben

  11. #11
    Zitat Zitat von MacLeon Beitrag anzeigen
    Jeder, der dies liest, schuldet mir hundert Euro. Habe ich mit Percy so verabredet.



    Unsinn?


    Genau!


    Du hast keinen Vertrag mit dem Makler eingegangen. Der Verkäufer kann keinen Vertrag zu Deinen Lasten mit dem Makler abschließen. Lass den Makler klagen und einen der Forenanwälte die Gebühren verdienen. Oder, noch besser, lass ihn abmahnen

    Hast Du bei mir abgeschrieben??
    Viele Grüße, Manuel

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von ManInTheMirror
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    Ich weiss von einem ähnlichen Fall. Makler A hatte einen Alleinauftrag. Verkäufer hat über Makler B verkauft. Da die beiden Makler sich nicht einigen konnten oder auch wollten musster der Verkäufer am Ende eine Strafe/ Aufwandsentschädigung (what ever) an Makler A mit dem Alleinauftrag bezahlen. Der Käufer hatte mit all dem aber meines Wissens nichts mehr am Hut....

  13. #13
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Es ging ja hier um Käuferprovision.

    Verkäuferprovision ist ja wieder ein gänzlich
    anderes Thema!

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  14. #14
    PREMIUM MEMBER Avatar von ManInTheMirror
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    Zitat Zitat von jagdriver Beitrag anzeigen
    Es ging ja hier um Käuferprovision.

    Verkäuferprovision ist ja wieder ein gänzlich
    anderes Thema!

    Gruß
    Robby
    Ist ja jetzt alles geklärt...

    In meinem Fall, wurde ganz normal die Provision vom Käufer an den Makler bezahlt. Der Verkäufer musste aber an den Makler mit dem Alleinauftrag ein "Strafe" zahlen...

  15. #15
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Klag doch!
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  16. #16
    RAMichel
    Gast
    Zitat Zitat von MacLeon Beitrag anzeigen
    Klag doch!
    Genau, gleich raus mit der negativen Feststellungsklage. Mach den Makler nervlich fertig :-)

  17. #17
    GMT-Master
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    Hier in D ist zwischen "Alleinauftrag" und "qualifiziertem Alleinauftrag" zu unterscheiden.

    Ersterer sichert dem Makler nur zu, daß man keinen Konkurrenten mit der Vermarktung des Objektes parallel beauftragt.

    Letzterer überträgt die Vermarktung VOLLKOMMEN (also auch incl. privat eingehender Anfragen/Kontakte !) auf den Makler. Der Verkäufer ist dabei verpflichtet, auch an ihn direkt herangetretene Interessenten an den Makler zu verweisen. Dieser ist dann auch immer provisionsberechtigt da die Abwicklung grundsätzlich über ihn erfolgt.

    Habe das gerade erlebt: Wurde beim VK einer Wohnung privat kontaktiert und habe dann an diesen Interessenten verkauft. Da der von mir zuvor beauftragte Makler eben keinen "qualifizierten Alleinauftrag" hatte, sah er in die Röhre.

    Grüße vom
    Ulli

  18. #18
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Der sog. "qualifzierte Allein-Auftrag" wird selten bei 08/15 Immobilien eingesetzt,
    sondern normalerweise bei hochwertigen Immobilien (Gewerbe; Industrie; Wohnanlagen, oder
    exkl. Villen...etc...).

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  19. #19
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    aber selbst wenn der Makler im Ausgangsfall eine qualifizierten Alleinauftrag hätte, hätte er m.E. keinen Anspruch gegen den Käufer - er kann m.E. lediglich an den Verkäufer herantreten und wegen seinens ggf. vertragswidrigen Verhaltens Schadensersatz verlangen.
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  20. #20
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Zitat Zitat von Insoman Beitrag anzeigen
    aber selbst wenn der Makler im Ausgangsfall eine qualifizierten Alleinauftrag hätte, hätte er m.E. keinen Anspruch gegen den Käufer - er kann m.E. lediglich an den Verkäufer herantreten und wegen seinens ggf. vertragswidrigen Verhaltens Schadensersatz verlangen.
    Korrekt!

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

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