Ne, das war Führerschein, haste verwechselt.

Nein, doch, natürlich, ein Wechselkennzeichen ist im Gespräch bzw. Anrollen, die Modalitäten sind aber noch nicht ganz fix. Für Laternenparker soll es bislang noch nicht gelten, und dann, meine Damen und Herren, geht der Kurt zum Verfassungsgericht! Da wollte ich schon immer mal hin!