Zitat Zitat von avalanche Beitrag anzeigen
Um das ganze von der emotionalen auf eine faktenbasierte Ebene runterzubringen, mal etwas zur Rechtslage in der Schweiz, welche wie gewohnt interpretierbar ist

In der Schweiz ist Notwehr in Art. 15 StGB geregelt. Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht ist es erlaubt den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren. Bei Überschreitung der Grenzen der Notwehr mildert das Gericht die Strafe (Artikel 16 Absatz 1: Notwehrexzess). Wird die Grenze der Notwehr jedoch in entschuldbarer Aufregung oder Bestürzung über den Angriff überschritten, so entfällt die Schuld und der Angegriffene bleibt straflos (Artikel 16 Absatz 2 StGB: entschuldbarer Notwehrexzess).
Kennt das Recht der Schweiz auch Putativnotwehr und den Putativnotwehrexzess? Da solche Situationen ja durchaus im realen Leben vorkommen, denke ich mal, ja. Wie wird damit umgegangen?