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  1. #1
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Lest es in §35a Absatz 4 Einkommensteuergesetz nach: DIE LEISTUNG MUSS IN EINEM INLÄNDISCHEN HAUSHALT ERFOLGEN! Und wenn der Uhrmacher die Revision nicht bei dir zu Hause durchgeführt hat, ist es NICHT abzugsfähig. Daher sieht Andreas die Sache auch nicht richtig......

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von steboe
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    Zitat Zitat von masterII Beitrag anzeigen
    Lest es in §35a Absatz 4 Einkommensteuergesetz nach: DIE LEISTUNG MUSS IN EINEM INLÄNDISCHEN HAUSHALT ERFOLGEN! Und wenn der Uhrmacher die Revision nicht bei dir zu Hause durchgeführt hat, ist es NICHT abzugsfähig. Daher sieht Andreas die Sache auch nicht richtig......
    Gerne! Danke! Ich find das so vernünftig und meine aber das Andreas mit der Prozentangabe doch richtig läge falls die Voraussetzungen gegeben wären....was wie Du sagst nicht so ist! Bene! Somit hat wohl der TS Fehlinfos erhalten....
    under Milkwood
    LG
    Stephen😎

  3. #3
    Double-Red Avatar von Soeckefeld
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    Zitat Zitat von masterII Beitrag anzeigen
    Lest es in §35a Absatz 4 Einkommensteuergesetz nach: DIE LEISTUNG MUSS IN EINEM INLÄNDISCHEN HAUSHALT ERFOLGEN! Und wenn der Uhrmacher die Revision nicht bei dir zu Hause durchgeführt hat, ist es NICHT abzugsfähig. Daher sieht Andreas die Sache auch nicht richtig......
    Also richte ich meinen Handwerkern doch Werkstätten zu Hause ein, die kann ich sicher auch noch als "Arbeitszimmer" absetzten!
    Dann können Uhren und Autos und Kleidung schön bei mir zu Hause revisioniert werden
    mit besten Grüßen
    Andreas


  4. #4
    Milgauss
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    Zitat Zitat von Soeckefeld Beitrag anzeigen
    Also richte ich meinen Handwerkern doch Werkstätten zu Hause ein, die kann ich sicher auch noch als "Arbeitszimmer" absetzten!
    Dann können Uhren und Autos und Kleidung schön bei mir zu Hause revisioniert werden
    ...versuch es doch mal bitte, würde mich mal interessieren, welche haushaltsnahen Dienstleistungen du dann alles so absetzen kannst
    Viele Grüsse
    Sylvia

    Der verlorenste aller Tage ist der an dem man nicht gelacht hat

  5. #5
    Yacht-Master Avatar von florianw
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    Zitat Zitat von masterII Beitrag anzeigen
    Lest es in §35a Absatz 4 Einkommensteuergesetz nach: DIE LEISTUNG MUSS IN EINEM INLÄNDISCHEN HAUSHALT ERFOLGEN! Und wenn der Uhrmacher die Revision nicht bei dir zu Hause durchgeführt hat, ist es NICHT abzugsfähig. Daher sieht Andreas die Sache auch nicht richtig......
    David hat völlig Recht. Genau das ist hier u. a. der Knackpunkt. Der geltend gemachte Steuerabzug kann schon allein aus diesem Grund nicht durchgehen. Und das wars dann mit dem Thread, lol.
    Grüsse, Florian

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