Lest es in §35a Absatz 4 Einkommensteuergesetz nach: DIE LEISTUNG MUSS IN EINEM INLÄNDISCHEN HAUSHALT ERFOLGEN! Und wenn der Uhrmacher die Revision nicht bei dir zu Hause durchgeführt hat, ist es NICHT abzugsfähig. Daher sieht Andreas die Sache auch nicht richtig......