Nur, wenn es sich um Golduhren bzw. Uhren mit Goldanteil handelt. Stahluhren gelten nicht als Schmuck bzw. Wertsachen. Es sei denn, man deklariert sie explizit bei der Versicherungsgesellschaft als solche.
Ergebnis 1 bis 20 von 181
Baum-Darstellung
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28.02.2011, 20:31 #11Date
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Gruß
Erwin
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