Zitat Zitat von Omelex Beitrag anzeigen
Hallo Andreas [Michael], ...

nicht ganz richtig. Wertsachen Entschädigungsgrenze von 30% bedeutet z.B. bei 100T Versicherungs- Summe, einen Versicherungswert von 30T für Wertsachen (alle Wertsachen, also auch Teppiche, Kunst, usw). Die besonderen Entschädigungsgrenzen für Bargeld, Urkunden und Schmuck ausserhalb des Stahschrankes gelten dennoch.
Hallo Uwe,

sorry, da habe ich wohl beim Satzbau etwas geschludert: Die Versicherungsgrenze von 30 % sollte sich in meiner Darstellung natürlich auf ALLE Wertgegenstände in der Wohnung/im Haus beziehen, die 30-Kiloeuro-Grenze ausschließlich auf Wertsachen, die nicht in Stahlschränken gelagert werden.

Hier muss man in der Tat sehr genau aufpassen, denn selbst wenn man die Gesamtversicherungssumme für den Hausrat weit hochschraubt, greifen die höheren Versicherungsleistungsgrenzen für Wertgegenstände auch nur dann, wenn sie in der Wohnung nicht sämtlich "frei zugänglich" sind. Soll heißen: Hat man eine Gesamtversicherungssumme von z.B. 150 Kiloeuro bei einer 30%-Versicherungsgrenze für Wertgegenstände vereinbart, dann zahlt die Versicherung im Leistungsfall nicht bis zu 45 Kiloeuro (= 30% von 150 Kiloeuro), sondern höchstens bis 30 Kiloeuro für Wertgegenstände, die außerhalb von entsprechenden (doppelwandigen) Stahlschränken aufbewahrt werden.

Danke für die Klarstellung.

Viele Grüße

Michael

Frank: Die Aussage, dass Armbanduhren aus Stahl definitiv zum normalen Hausrat gehören, wurde mir von mehreren Hausratversicherungsanbietern bestätigt.