Hallo Rainer,
es sind 3 Dinge zu beachten.
1. Handelt es sich bei Uhren um Wertsachen oder um Gebrauchsgegenstände?
2. Wie hoch ist die vereinbarte Entschädigungsgrenze für Wertsachen?
3. Wie hoch ist die besondere Entschädigungsgrenze für z.B. Schmuck und Sachen aus Edelmetall, ausserhalb von geeigneten Stahlshrank? (s.u.)
2.1 Wertsachen sind:
2.1.1 Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge.
2.1.2 Urkunden, einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere.
2.1.3 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen und Medaillen, sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.
2.1.4 Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände, sowie noch nicht genannte Sachen aus Silber.
2.1.5 Sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch ohne Möbel.
Die Entschädigung für Wertsachen ist je Versicherungsfall auf die vereinbarten Entschädigungsgrenzen begrenzt. Standardgemäß sind das meist 20 % der Versicherungssumme. Diese Entschädigungsgrenze kann auch höher vereinbart werden!
Ferner ist für Wertsachen, die sich außerhalb verschlossener mehrwandiger Sthlschränke mit einem Mindestgewicht von 200kg (oder entspr. eingemauerter Stahlschrank),
die Entschädigung je Versicherungsfall begrenz auf:
1.000,- für Wertsachen unter 2.1.1 (Bargeld)
2.500,- für Wertsachen unter 2.1.2 (Urkunden)
20.000,- für Wertsachen unter 2.1.3 (Schmuck)
Uhren gehören also nicht zu den Wertsachen, außer sie sind aus Edelmetall (1.1.3). Die 16013 gehört also zu den Wertsachen!
Wertsachen in zugelassenen Stahlschränken mit entsprechender Versicherungsklasse, sind jeweils bis zur Entschädigungsgrenze für Wertsachen versichert.
Ein Beispiel: Hausratversicherung Versicherungssumme 200.000,- EUR, Entschädigungsgrenze für Wertsachen z.B. 40 % = 80.000,-
Stahlschrank der Kl 1 (bis 65.000,- EUR in Privathaushalten). Bis zu diesem Wert sind alle Wertsachen im Stahlschrank versichert. Alle Wertsachen zusammen (auch Teppiche, Antiquitäten, usw) zusammen sollten hier nicht über 80.000,- EUR liegen, sonst droht Abzug wegen Unterversicherung! Auch wenn die Klausel "kein Abzug wegen Unterversicherung" vereinbart wurde, gilt diese nicht für die Wertsachen, sondern nur für die Gesamt Versicherungssumme.
Noch ein Beispiel: eine olle abgelutschte DJ in st./g für 2.000,- gehört zu den Wertsachen. Die Daytona st. für 9.000,- ist ein Gebrauchsgegenstand.
Ich hoffe ein bisschen geholfen oder zu mindest entwirrt zu haben.
Das waren Auszüge der VHB 2008 (von 2008), die wohl am verbreitesten Bedingungen und zwar für Deutschland. Schweiz und andere Länder weiß ich nicht.
Viele Grüße
Uwe
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25.02.2011, 21:01 #6Milgauss
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