Mario, dass ist nicht ganz richtig.
Das was Rainer schreibt, dass Uhren mit Goldanteil anders deklariert werden ist m.E. auch richtig.
Ich persönlich habe meine Versicherung 2009 in Bezug eventueller Einbruch/Rolex geklaut mal angeschrieben
und habe folgende Antwort erhalten:
Für Ihre Hausrat ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im
neuwertigen Zustand (Neuwert). Für Wertsachen, worunter auch die angesprochenen Rolex-Uhren fallen, ist
die Entschädigung auf 20.000 Euro begrenzt.
Bla, bla bla usw.
Wir hoffen, Ihnen denoch mit der Erklärung geholfen zu haben und bestätigen Ihnen nochmals, dass die Rolex-Uhren
in der Wohnung- und Wertversicherung zum Neuwert versichert gilt.
LG Manfred
P.S. Überdies haben wir dieses Thema schon ausreichend diskutiert, bemühe bitte die "Suche"
Ergebnis 1 bis 20 von 181
Baum-Darstellung
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25.02.2011, 19:25 #3
Geändert von uhrenmaho (25.02.2011 um 19:27 Uhr)
Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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