Wertes Forum,
hat hier jemand einschlägige Erfahrungen zu meinem Problem? Ich habe ja hier schon erzählt, dass bei einem Einbruchdiebstahl sowohl die 16200 wie auch meine 16013 gestohlen worden sind, dazu auch einiger Schmuck, was sich in mehr als dreißig Jahren Ehe und Erbschaften auf beiden Seiten so anhäufelt. Nach den Versicherungsbedingungen meiner Hausratsversicherung sind "Schmuck und andere Wertgegenstände" nur bis zur Obergrenze von 25ooo € versichert, und das haben wir leider - Wiederbeschaffungswert! - mit einigen alten Erbstücken erreicht. In den Bedingungen steht nichts spezielles über Uhren, und die Sachbearbeiterin meiner Versicherung sagte mir nur - anscheinend gelernte Juristin- "das kommt darauf an", ob eine Uhr Schmuck ist oder ein sonstiger Gegenstand, der nur durch die Gesamtsumme der Versicherung begrenzt ist.
Heute höre ich dazu, dass meine 16013 - wegen dem Goldanteil!- Schmuck sein soll, die 16200 aus Stahl ein sonstiger Gegenstand, mit den entsprechenden Konsequenzen bei der Abrechnung. Bei einem Gebrauchsgegenstand, den ich wie meine 16013 über 25 Jahre fast täglich getragen habe, ist eine solche Einordnung schwer zu akzeptieren.
Falls jemand mir helfen kann, gegenüber der Versicherung in meinem Sinne zu argumentieren, wäre ich sehr dankbar. Hinweise auf juristische Spezialliteratur, die ich in der Bibliothek wälzen könnte, wären auch willkommen.
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
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25.02.2011, 17:51 #1
Rolex in der Hausratversicherung
Beste Grüße
Rainer
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25.02.2011, 18:48 #2
Hallo,
das ist ein heikles Thema.
Um im Schadensfall nicht leer auszugehen habe ich mich mal bei meiner Versicherung informiert.
Mein zuständiger Vertreter meinte, "Wer das Geld für eine Rolex hat, kann sich bei Verlust auch eine neue Rolex kaufen."
Danach habe ich mit der Zentrale Kontakt aufgenommen und zur Antwort erhalten, dass Schmuck nur bis 2500 Euro versichert ist, wenn er nicht separat in der Wohnung / Haus verschlossen wurde.
Ja, damit konnte ich mich nicht anfreunden... Darum gibt es jetzt ein Schließfach bei der Bank, in welchem alle Schätze schlummern, bis auf die Uhr welche ich gerade trage...
Grüße
Mario
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25.02.2011, 19:25 #3
Mario, dass ist nicht ganz richtig.
Das was Rainer schreibt, dass Uhren mit Goldanteil anders deklariert werden ist m.E. auch richtig.
Ich persönlich habe meine Versicherung 2009 in Bezug eventueller Einbruch/Rolex geklaut mal angeschrieben
und habe folgende Antwort erhalten:
Für Ihre Hausrat ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im
neuwertigen Zustand (Neuwert). Für Wertsachen, worunter auch die angesprochenen Rolex-Uhren fallen, ist
die Entschädigung auf 20.000 Euro begrenzt.
Bla, bla bla usw.
Wir hoffen, Ihnen denoch mit der Erklärung geholfen zu haben und bestätigen Ihnen nochmals, dass die Rolex-Uhren
in der Wohnung- und Wertversicherung zum Neuwert versichert gilt.
LG Manfred
P.S. Überdies haben wir dieses Thema schon ausreichend diskutiert, bemühe bitte die "Suche"Geändert von uhrenmaho (25.02.2011 um 19:27 Uhr)
Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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25.02.2011, 19:29 #4ehemaliges mitgliedGast
Hallo Rainer
Schade tut mir leid! Bei mir wurde vor ein paar Jahren auch eingebrochen. Bei meiner Hausratversicherung sind Uhren und Schmuck Standardmässig bis max. CHF 20'000.00 versichert, für alles > CHF 20'000.00 müsste ich eine separate Uhren- und Schmuckversicherung abschliessen (habe ich nicht).
Ich habe meiner Versicherung eine Auflistung der Uhren (Fotos; Ref. Nummern; Rechnungen; bei den Erbstücken habe ich aufgeführt von wem ich die Uhren erhalten habe und zusätzlich den ursprünglichen Neupreis aufgeführt) zugestellt welche mir abhanden gekommen sind. Die Versicherung hat ohne Probleme bezahlt (natürlich nur bis zum max. Betrag den sie zahlen musste).
Nun habe ich eben ein Schliessfach bei der Bank
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26.02.2011, 17:49 #5
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25.02.2011, 21:01 #6
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Hallo Rainer,
es sind 3 Dinge zu beachten.
1. Handelt es sich bei Uhren um Wertsachen oder um Gebrauchsgegenstände?
2. Wie hoch ist die vereinbarte Entschädigungsgrenze für Wertsachen?
3. Wie hoch ist die besondere Entschädigungsgrenze für z.B. Schmuck und Sachen aus Edelmetall, ausserhalb von geeigneten Stahlshrank? (s.u.)
2.1 Wertsachen sind:
2.1.1 Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge.
2.1.2 Urkunden, einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere.
2.1.3 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen und Medaillen, sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.
2.1.4 Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände, sowie noch nicht genannte Sachen aus Silber.
2.1.5 Sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch ohne Möbel.
Die Entschädigung für Wertsachen ist je Versicherungsfall auf die vereinbarten Entschädigungsgrenzen begrenzt. Standardgemäß sind das meist 20 % der Versicherungssumme. Diese Entschädigungsgrenze kann auch höher vereinbart werden!
Ferner ist für Wertsachen, die sich außerhalb verschlossener mehrwandiger Sthlschränke mit einem Mindestgewicht von 200kg (oder entspr. eingemauerter Stahlschrank),
die Entschädigung je Versicherungsfall begrenz auf:
1.000,- für Wertsachen unter 2.1.1 (Bargeld)
2.500,- für Wertsachen unter 2.1.2 (Urkunden)
20.000,- für Wertsachen unter 2.1.3 (Schmuck)
Uhren gehören also nicht zu den Wertsachen, außer sie sind aus Edelmetall (1.1.3). Die 16013 gehört also zu den Wertsachen!
Wertsachen in zugelassenen Stahlschränken mit entsprechender Versicherungsklasse, sind jeweils bis zur Entschädigungsgrenze für Wertsachen versichert.
Ein Beispiel: Hausratversicherung Versicherungssumme 200.000,- EUR, Entschädigungsgrenze für Wertsachen z.B. 40 % = 80.000,-
Stahlschrank der Kl 1 (bis 65.000,- EUR in Privathaushalten). Bis zu diesem Wert sind alle Wertsachen im Stahlschrank versichert. Alle Wertsachen zusammen (auch Teppiche, Antiquitäten, usw) zusammen sollten hier nicht über 80.000,- EUR liegen, sonst droht Abzug wegen Unterversicherung! Auch wenn die Klausel "kein Abzug wegen Unterversicherung" vereinbart wurde, gilt diese nicht für die Wertsachen, sondern nur für die Gesamt Versicherungssumme.
Noch ein Beispiel: eine olle abgelutschte DJ in st./g für 2.000,- gehört zu den Wertsachen. Die Daytona st. für 9.000,- ist ein Gebrauchsgegenstand.
Ich hoffe ein bisschen geholfen oder zu mindest entwirrt zu haben.
Das waren Auszüge der VHB 2008 (von 2008), die wohl am verbreitesten Bedingungen und zwar für Deutschland. Schweiz und andere Länder weiß ich nicht.
Viele Grüße
Uwe
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25.02.2011, 21:27 #7
Uwe, dass bedeutet aber nicht, dass ich meinen Schmuck und die
Rolex-Uhren in einem Stahlschrank verschließen muss, oder??????
LG ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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25.02.2011, 23:10 #8
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Hallo Manfred,
in der Kategorie 1.1.3 Schmuck,..... ab einem Wert von 20 k schon, wenns versichert sein soll,
Die Stahlklopper dürfen draussen bleiben.
Ist doch kein Problem. Klunker und Gold- und Platinuhren bie 20 k in die Vitrine, wenn es sein muß, dazu die ganzen Stahluhren. Darüber hinaus den Schmuck, Bargeld, Wertpapierer, Uhren aus Edelmetall, usw in den Tressor.
Jetzt nur noch drauf achten, dass die gesamten Wertsachen, also auch Kunst, Teppiche, Pelze, Antiquitäten, Silberkram durch die Entschädigungsgrenze für Wertsachen gedeckt sind (kann freizügig gewähllt werden). Dann drauf achten, dass nicht mehr im Tressor ist, als die VdS Klasse des Tressors zulässt. Z.B. Klasse 2 bis 100.000,- EUR. Wenn man das beachtet, kann man eine ganze Menge zu Hause haben. Gut, bei hohen Summen wachsen auch die Anforderungen an die Sicherungseinrichtungen. Alles schön angeben und dann dran halten, dann klappts auch mit der Versicherung. Es geht mehr als die meisten glaube.
LG Uwe
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26.02.2011, 11:38 #9
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28.02.2011, 13:06 #10
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28.02.2011, 13:25 #11ehemaliges mitgliedGast
Verstehe ich das richtig:
Eine Datejust wird aufgrund ihrer Edelmetall-Lünette zu den Wertgegenständen gezählt?
Obwohl die Uhr zu 90% aus Stahl besteht?
Oder geht es hier um Bicolor?
Bitte klärt mich auf.
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21.04.2011, 19:45 #12
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Ein kleines Update; ich wollte diese Woche meine Versicherungssumme anpassen lassen und dabei auch den Wertsachen-Anteil, für den Fall, dass Stahl-Gold-Uhren von der Versicherung als "Wertsache" deklariert wird. Dazu habe ich von meinem Vertreter bei der Zentrale anfragen lassen. Das Ende vom Lied: jetzt heißt es "plötzlich", dass "Uhren von Marken auf einer Liste der Schadensabteilung" als Wertsachen gälten, und sowieso nur bei zu 21.000€ außerhalb eines Wertschutzschrankes versicherbar seien.
Diese Dreistigkeit!Der Versicherer führt ein einfach eine geheime Liste, was er nicht zu erstatten gedenkt, und zaubert die im Schadensfall aus dem Hut. Zwar habe ich eine Zusage im Beratungsprotokoll, aber wer will bei so einer Versicherung bleiben?
Der Vertreter meldet sich am Dienstag noch einmal, mal sehen, ob nun weitere Ausreden kommen, oder eingelenkt wird. Zur Not lasse ich mir die Beiträge rückwirkend zurückerstatten - und damit kommen die noch viel zu gut davon.
Fazit: Das Uhren nicht als Wertsachen geführt werden nicht nur schriftlich geben lassen, sondern auch von der "Konzernzentrale" abgesegnet. Auch für den Fall einer Deckungssummenanpassung.Ich Depp! Schlagt mich, ich habe es verdient!
Geändert von uhrvieh (21.04.2011 um 19:46 Uhr)
Grüße, Manuel
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26.04.2011, 13:21 #13
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26.04.2011, 14:08 #14
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Drücke Dir die Daumen. Melde Dich mal, ob die Versicherung Dich trotz Fehlinformation und unzureichendem Versicherungsschutz "halten" möchte.
Grüße, Manuel
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26.02.2011, 11:55 #15
Ich fürchte, Omelex hat es auf den Punkt gebracht, und Percy hat offensichtlich meine Erfahrung mit einer 16103 schon hinter sich. Ich habe jetzt gesehen, dass auch in meinen VHB die Begrenzung für Schmuck auch für "alle Sachen aus Gold oder Platin" gilt. Mal schaun, ob es sich noch lohnt, mit der Versicherung zu diskutieren; schließlich ist die Uhr doch nicht aus Gold?? Das Gehäuse ist aus Edelstahl, nur so'ne Lünette ist aus Gold, und das Armband ist doch auch zur Hälfte nicht aus Gold. Ich werde mal noch nach präzisem Rechtsrat Ausschau halten, ob es evtl. einschlägige Gerichtsurteile gibt.
Bis dahin schon einmal viele Dank für die Informationen, und ich werde hier auf dem Laufenden halten.
Beste GrüßeBeste Grüße
Rainer
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26.02.2011, 12:00 #16
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26.02.2011, 12:40 #17
In Summe kann sich trotzdem glücklich schätzen, wenn man eine Versicherung hat, bei der Stahluhren nicht als Wertgegenstand zählen.
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26.02.2011, 19:24 #18
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Hallo Andreas,
das ist standardmäßig so (zumindest in Deutschland). Stahluhren gehören zum "normalen" Hausrat, Uhren, die ganz oder teilweise aus Edelmetall bestehen, zu den Wertgegenständen - mit entsprechenden Konsequenzen bzgl. der Versicherungsgrenze. Wer die übliche 20%-Obergrenze nicht akzeptieren will, kann entweder eine eigene Versicherung für Wertgegenstände abschließen oder zu einem Anbieter wechseln, der eine höhere Grenze vorsieht. Meine Hausratversicherung zahlt beispielsweise bis zu 30% der Versicherungssumme und bis zu 30 Kiloeuro für Wertsachen außerhalb von Stahlschränken.
Viele Grüße
Michael
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26.02.2011, 17:03 #19
...es lohnt sich durchaus bei vielen Versicherungen anzufragen und zu vergleichen.
Bei meiner Suche seinerzeit war alles dabei was man braucht und nicht braucht. So verlangte die eine Versicherung eine Alarmanlage mit Aufschaltung zum Sicherheitsdienst, was wiederum eine andere Versicherung nicht die Bohne interessierte...
Gruß, Jürgen
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26.02.2011, 17:31 #20
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Wenn man größere Werte zu Hause hat, sollte man IMMER alles mit der Versicherung bzw. dem Versicherungsvertreter
durchgehen, um solch böse Überraschungen zu vermeiden.
TE: Wenn Du eine langjährige Beziehung mit relativ hohen Beitragssummen zu der Versicherung pflegst,
sollte evtl. eine Kulanzzahlung zu bekommen sein, da würde ich mal anfragen.
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