Na, so einfach ist es aber nicht. In Deutschland gilt (generell) Formfreiheit bei Kaufverträgen. D.h. es kann ohne weiteres die Uhr einfach so weiterverkauft werden. Weiterhin muss der Kaufvertrag, als die Uhr zum ersten mal beim Konzi gekauft wurde, nicht stets weitergegeben werden.
In Bezug zum ursprünglichen Thema: wenn der TS eine Rechnung vom (letzten) Verkäufer bekommen hat, ist diese ja letzten Endes genauso "unwichtig" wie das Zerti, oder?
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Thema: Uhr von Rolex einbehalten
Baum-Darstellung
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11.02.2011, 15:30 #11Viele Grüße aus dem Norden
Andreas
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Von Tudormaniac im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 36Letzter Beitrag: 26.04.2005, 08:11





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