Stimmt. Wenn die Ware gutgläubig erworben wurde, ist der Besitz rechmäßig übergegangen. Die Beweislast liegt zwar - glaube ich - beim Käufer, aber da der TS die Daten des VK und sogar das Zerti hat, ist das wohl kein Problem...
KORREKTUR: Aha, das wußte ich nicht, dass es in D keinen gutglubigen erwerb gibt... man lernt doch nie aus.
Ergebnis 1 bis 20 von 109
Thema: Uhr von Rolex einbehalten
Baum-Darstellung
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10.02.2011, 12:46 #38
Geändert von Azrael (10.02.2011 um 12:52 Uhr)
LG, Alex
Zuwenig Wissen ist gefährlich, aber zuviel davon auch... Albert Einstein
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