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  1. #38
    Datejust Avatar von Azrael
    Registriert seit
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    Stimmt. Wenn die Ware gutgläubig erworben wurde, ist der Besitz rechmäßig übergegangen. Die Beweislast liegt zwar - glaube ich - beim Käufer, aber da der TS die Daten des VK und sogar das Zerti hat, ist das wohl kein Problem...

    Zitat Zitat von Big Ben Beitrag anzeigen
    Das sehe ich anders.
    Wenn eine gestohlene Ware gutgläubig erworben wurde und die Versicherung gezahlt hat, kann der Besitz an den Käufer / Getäuschten übergehen.
    Es gab auch hier Thread`s darüber(war, glaube ich, ne Omega).

    Ich glaube ebenfalls eher an einen Zahlendreher, auch wenn Betrü.. nur glaubwürdig betrügen können...

    Drücke so was von fest die Daumen!!!
    KORREKTUR: Aha, das wußte ich nicht, dass es in D keinen gutglubigen erwerb gibt... man lernt doch nie aus.
    Geändert von Azrael (10.02.2011 um 12:52 Uhr)
    LG, Alex

    Zuwenig Wissen ist gefährlich, aber zuviel davon auch... Albert Einstein

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