Ein privater Kaufvertrag mit der Bestätigung das die Uhr frei von Rechten Dritter ist, lindert dieses Grauen sicherlich.
Das kannste vielleicht beim Zoll vorlegen, aber gutgläubiger Erwerb von gestohlenem Eigentum ist in D oder Holland nicht möglich. Es sei denn die Uhr wurde in einer öffenlichen Versteigerung gekauft. Gutgäubiger Erwerb wäre aber in Österreich und der Schweiz möglich.
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