Zitat Zitat von Big Ben Beitrag anzeigen
Das sehe ich anders.
Wenn eine gestohlene Ware gutgläubig erworben wurde und die Versicherung gezahlt hat, kann der Besitz an den Käufer / Getäuschten übergehen.
Es gab auch hier Thread`s darüber(war, glaube ich, ne Omega).

In Deutschland ist das aber so ganz sicher nicht moeglich, da es keinen gutglaeubigen Erwerb von abhanden gekommenen Sachen gibt. Ich gehe mal davon aus, dass eine der Ausnahmen des 935 II BGB nicht vorliegt.


Das Eigentum geht in der von Dir beschriebenen Konstellation dann wohl eher an die Versicherung.