OMG, Beileid. Als Flipper bekomme ich da Gänsehaut...
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Thema: Uhr von Rolex einbehalten
Hybrid-Darstellung
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10.02.2011, 13:05 #1Beste Grüße, Thilo
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10.02.2011, 13:11 #2ehemaliges mitgliedGast
Zahlendreher? Es wäre einen Riesenzufall wenn dann beide Uhren die gleiche Referenz haben! Oder?
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10.02.2011, 13:14 #3
Kann es nicht sein, dass der Verkäufer sie mal als gestohlen meldete und die Uhr tauchte hinterher wieder auf?
(Sorry, falls das schon jemand geschrieben haben sollte, habe nicht alles gelesen.)Gruß, Frank
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10.02.2011, 13:44 #4GMT-Master
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Themenstarter
Lieber RLXer,
vielen Dank für die zahlreichen Tipps und Beileidsbekundungen...
Danke auch für die Tipp mit der Online-Liste, auf der vermisste Uhren erfasst sind. Ich weiß ja nicht, wie zuverlässig diese Listen sind, aber hier wurde mir mitgeteilt, dass die Uhr NICHT als vermisst gemeldet ist...
Schräg, das alles...Viele Grüße
Sascha
"Die Heroisierung des Durchschnittlichen gehört zum Kultus des Billigen"
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10.02.2011, 13:53 #5
Besorge Dir erst mal mehr Informationen bei der Polizei und dann wirst Du sehen, was schräg ist.
Beste Grüße,
Marcus
Prisencolinensinainciusol
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10.02.2011, 14:10 #6
Jetzt geht hier alles ein wenig durcheinander mit den Rechtsansichten.
§ 932 BGB: Eigentumserwerb von einem Nichtberechtigten ist grundsätzlich möglich, wenn der Erwerber im guten Glauben war.
§ 935 BGB: Der gutgläubige Erwerb ist ausgeschlossen, wenn die Sache dem Eigentümer abhandengekommen, d. h. gestohlen, verloren oder sonstwie abhandengekommen ist.
Hier bedeutet das, dass TS das Eigentum an der Uhr nicht erwerben konnte, wenn die Uhr dem ursprünglichen Eigentümer gestohlen wurde. Ob der Verkäufer der Dieb war, ist ebenfalls völlig unklar. Die Uhr kann nach einem Diebstahl viele Male den "Eigentümer" gewechselt haben, bis sie beim TS ankam.
In diesem Fall müssen jetzt einfach mal die Fakten abgeklärt werden, dann wird alles klarer. Die Hilfe eines Rechtsanwalts kann da nicht schaden, ist aber ggf. nicht unbedingt notwendig. Ich würde mal Kontakt zu einem Kollegen aufnehmen.Grüsse, Florian
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10.02.2011, 16:11 #7
pegasos: Die Variante mit dem Versicherungsbetrug - als gestohlen melden und dann verkaufen - erscheint mir auch sehr naheliegend. So etwas soll ja bei Autos im hochpreisigen Bereich nicht selten sein. Für den TS hätte das den Charme, dass er dann Eigentümer geworden ist, weil er ja unmittelbar vom vorigen Eigentümer eine "nicht gestohlene oder sonstwie etc." Sache gekauft hat.
Bin gespannt, was die Kripo rausfindet, obwohl ich mit der Selbsthilfe von Rolex in diesen Fällen immer noch so meine Bauchschmerzen habe. Normaler weise braucht es zur Beschlagnahme meines Eigentums - auch im Streitfall - einer gerichtlichen Entscheidung, und da kann nicht jeder Private machen, was er will, sondern muss sich schon an die Justiz halten. Schließlich wäre auch der TS gerne bereit gewesen, sämtliche Personalien anzugeben und den Rest der Justiz zu überlassen, aber mit der Uhr am Arm!
Beste GrüßeBeste Grüße
Rainer
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10.02.2011, 17:53 #8
Da kann man ja nur noch mit dem Kopf auf den Tisch hauen... erst einmal mein Beileid.
Ich dachte aber auch, dass man auf der sicheren Seite ist, wenn man das Zertifikat mitbekommt. Bei meiner neuen Sub (11.2010) hat der Verkäufer bei Bucherer mir gesagt, dass das Zertifikat-Kärtchen im Falle eines Diebstahls als Eigentumsnachweis dient. Warum gilt das dann nicht auch bei älteren Uhren?? Verstehe ich gerade nicht...Viele Grüße aus dem Norden
Andreas
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11.02.2011, 00:43 #9ehemaliges mitgliedGast
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11.02.2011, 08:13 #10
Boris, ich glaube, das wurde schon mal weiter oben angesprochen.
Was mich aber wundert, ist die recht große "Unbefangenheit", die hier oft vorherrscht: vertrauenswürdiger VK hin oder her.
Es ist aber doch klar, daß man Uhren nicht mit Augenklappe und Raben auf der Schulter verkaufen kann.
Und: wenn ich schon eine geklaute Rolex verkaufe, warum sollte ich dann nicht auch noch eine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen?
Von daher ist es immer schwierig, 100% sicher zu sein - zumindest, wenn man sich nicht auf Referenzen verlassen kann. Und auf irgendwas muß man sich ja auch mal verlassen dürfen.
Ich wünsche dem TS und dem unbekannten potentiellen Eigentümer auf jeden Fall ein gutes Ende dieser unschönen Geschichte.Gruß
Micha
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10.02.2011, 18:00 #11
In AT gibt's sowas, in DE nicht.
Gruß Percy

"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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10.02.2011, 18:33 #12Milgauss
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servus,
hat die polizei die uhr beschlagnahmt?
geklaut hin- oder her: rolex darf die uhr nicht einfach einbehalten. herausgabe nach 861 bgb kannst du verlangen, da rolex köln verbotene eigenmacht, 858 bgb, geübt hat. da können sie noch soviel mit geklaut argumentieren. dem darfst du dich laut gesetz sogar mit gewalt erwehren, 859 bgb. also flinte gezückt und ab zu rolex
in deutschland gibt es keinen gutgläubigen erwerb abhanden gekommener sachen. ausnahme: geld, inhaberpapiere und im wege öffentlicher versteigerung veräußerte dinge.
das mit der versicherung stimmt auch nicht ganz. der geschädigte muss der versicherung seine ersatzansprüche gegen den schädiger im gegenzug für die regulierung des schadens abtreten bzw. diese gehen nach 86 vvg kraft gesetzes auf den versicherer über (nennt sich cessio legis). eine eigentumsübertragung hätte gesondert erfolgen müssen und zwar dann nach 931 bgb. ein automatischer eigentumsübergang ist dem bgb grundsätzlich fremd. da bedarf es immer einer willenserklärung zu (außer bei erbschaft und verarbeitung etc.). würde aber auch nichts dran ändern, dass rolex die uhr nicht einfach einbehalten darf.
man muss in dland streng zwischen besitz und eigentum trennen. besitzschutz wird hierzulande groß geschrieben. scheiße, dass die die uhr einfach eingesackt haben. hätte ich mir nicht bieten lassen, um ehrlich zu sein.
viel erfolg bei der aufklärung der sache!es mi primer dia...
Gruß, Ruben
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10.02.2011, 18:48 #13
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11.02.2011, 08:31 #14
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10.02.2011, 19:11 #15
Wie auch immer die Mutmaßungen hier lauten......es ist die Aufgabe der Kripo, diesen Fall aufzuklären. Alles, was Du eigenmächtig tun solltest, kann die Ermittlungen der Kripo negativ beeinflussen. Mein Rat, höre auf die Kripo, arbeite mit den Jungs (oder auch Mädels) dort zusammen, mach' nichts auf eigene Faust.
Ansonsten: Daumen drück und laß die Ohren nicht hängen!LG
Brigitte
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11.02.2011, 00:11 #16GMT-Master
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Themenstarter
Ruben: Ja, Du hast mit einigen Sachen sehr recht - mit der Schrotflinte laufe ich dummerweise viel zu selten rum... Aber dass Rolex mir die Uhr nicht einfach abnehmen darf, ohne mir Beweise dafür vorzulegen, dass die Uhr als gestohlen bzw. vermisst gemeldet wurde, das sehe ich auch so. Da kommt man nur leider in dem Moment nicht drauf... Ich bin ja auch an einer Aufklärung des Falles interessiert - und wenn die Uhr zu ihrem rechtmäßigen Besitzer zurück kehrt: Wunderbar!
Ich warte einfach mal ab, was passiert. Auf jeden Fall: DANKE für die zahl- und hilfreichen Posts hier! Und fürs Trösten... Früher hab ich bei so was von meiner Mama immer einen Fußballschlumpf bekommen...
Beste Grüße in die Runde!Viele Grüße
Sascha
"Die Heroisierung des Durchschnittlichen gehört zum Kultus des Billigen"
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11.02.2011, 00:15 #17
Naja, in der Theorie vielleicht richtig. Aber wie wäre das in der Praxis abgelaufen? Du hättest auf Rückgabe bestanden, sie hätten Nein gesagt, danach hättest dann entweder Du oder sie mit der Polizei gedroht, die wäre gekommen und - hätte die Uhr sichergestellt. In sofern letztlich nur noch viel mehr Ärger mit gleichem Ausgang.
Gruß Percy

"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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11.02.2011, 00:36 #18ehemaliges mitgliedGast
Sehr richtig, Percy.
Man muss nicht immer mit dem Kopf durch die Wand. Im Übrigen finde ich es sehr bemerkenswert, wie ruhig, gelassen und sachlich, Sascha diese saudumme Geschichte (mit offenen Ausgang) hinnimmt.
Ich hätte wohl nicht diese Ruhe. Da muss ich noch viel lernen.
Geändert von ehemaliges mitglied (11.02.2011 um 00:37 Uhr)
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11.02.2011, 09:01 #19
so was blödes !
ich hoffe das klärt sich zum guten.
und sie kommt so wieder zurück zu dir.

gruß
jürgen
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11.02.2011, 09:53 #20wie ich schon gefragt habe, ist der name in den papieren identisch mit dem verkäufer? der ts sagte das der verkäufer erstbesitzer ist. wenn uhr und papiere gestohlen sind und der dieb/verkäufer dann seinen eigenen namen in die papiere einträgt, dann fällt das für mich unter dumm & dümmer. wenn ein anderer name als der des verkäufers (der ja angeblich erstbesitzer ist) eingetragen ist, dann sieht man zumindest schonmal das er in dieser hinsicht gelogen hatKleine Anregung: was ist, wenn bei einem Einbruch oder Diebstahl die Papiere mit gestohlen wurden?Gruss Monty
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