Mit dem Begriff "Fachgebundene Hochschulreife" ist genau das gemeint, was ich gesagt habe.
Es gibt auch die allgemeine Hochschulreife, die uneingeschränkten Zugang zu allen Studienfächern erlaubt.

Bei Wikipedia findet man dazu folgendes:
Der allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugang in Bachelor-Studiengängen wird in einigen Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen auch besonders qualifizierten und geeigneten Berufstätigen, die kein Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife besitzen, eröffnet. Mindestvoraussetzung hierfür sind ein Meisterprüfung oder eine gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung oder das Abschlußzeugnis von höheren Fachschulen und Fachakademien. (Für Bayern, siehe: Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245, BayRS 2210-1-1-WFK), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 7. Juli 2009 (GVBl S. 256) Art. 45 Abs. 2[1]

Ich verstehe das so, dass es Ländersache ist, unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Abitur oder Fachabitur einen eingeschränkten oder auch uneingeschränkten Hochschulzugang zu gewähren. Dass die Unis das selbst entscheiden, wäre mir neu.