Habe mich gestern mit einem Freund unterhalten, der sich auf eine Stellenanzeige bei einem Unternehmen in der Schweiz bewerben will.

Bei Stellenausschreibungen in Deutschland ist nahezu immer gewünscht, dass man neben seiner Kündigungszeit ebenfalls seine Gehaltsvorstellung angibt.

Da der Schweizer ja bekanntermaßen ein besonderes Verhältnis zum Geld hat (ja mei, wahrscheinlich haben sie's einfach, die Schweizer ) und in der besagten Stellenanzeige diesbezügl. nichts geschrieben steht, stellt sich die Frage: soll man eine Gehaltsvorstellung in seinem Bewerbungsschreiben angeben oder nicht? Gibt es hier eine nicht festgeschriebene Regel? Disqualifiziert man sich von vorne weg, wenn man einen Gehaltswunsch äussert oder eben nicht äussert?

Danke für Euren Input!