Ergebnis 1 bis 20 von 20
  1. #1
    GMT-Master
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    Gebrauchtwagenkauf/Gewährleistung

    Hi,
    Ich habe vor zwei Monaten einen Gebrauchtwagen von Privat gekauft und vor zwei Tagen ging eine Warnleuchte an (Motorüberwachung - suchen sie eine Werkstatt auf)... Das hab ich auch getan, zum Glück war nur ein Sensor verschmutzt ...
    lt. Werkstatt hätte das aber auch der Turbolader sein können und der kostet doch einiges...
    So ist eine Diskussion unter Freunden entstanden, ob der (Privat)Verkäufer bei Mängeln haftbar wäre (Frist 1/2 Jahr)-
    trotz im Kaufvertrag ausgeschlossener Gewährleistung (Standartvertrag des ARBÖ)...
    Gibts da irgendeinen Paragraphen dazu?
    stimmt das grundsätzlich?

    LG,
    Christian

  2. #2
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    In D ist das so: gekauft von Privat, gekauft wie besehen ohne Garantie und Gewährleistung. Wenn das sogar im Vertrag drinsteht: was soll dann die Frage?

    Und: common-sense-modus ein: wie sollte das auch anders gehen? Oder andersrum gefragt: wie würdest du als Privatmann jemals wieder ein Auto loswerden, wenn man dich 6 Monate später noch für evtl. auftretende Schäden haftbar machen könnte?
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  3. #3
    Mil-Sub Avatar von Hypophyse
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    Vom Händler oder privat
    Auch hier gilt es aufzupassen. Gebrauchtwagenkauf „von privat“ ist in der Regel billiger, weil risikoreicher. Einerseits sind die Fahrzeuge meist älter und daher sind die Herstellergarantien üblicherweise abgelaufen. Andererseits gelten die Konsumentenschutzbestimmungen zwischen privaten Vertragspartnern nicht. Das heißt, der private Verkäufer ist berechtigt, die Gewährleistung auszuschließen.
    Quelle: ÖAMTC
    — Roland —
    20 % auf alles!

  4. #4
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Zitat Zitat von date7201 Beitrag anzeigen
    stimmt das grundsätzlich?
    Ja.

    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    In D ist das so: gekauft von Privat, gekauft wie besehen ohne Garantie und Gewährleistung.
    Äh, nein - auch Privatverkäufer sind grundsätzlich haftbar für Mängel an gebrauchten Sachen, und zwar zwei Jahre lang. Aber Privatverkäufer können das - anders als gewerbsmäßige Verkäufer - ausschließen. Sie müssen das aber ausdrücklich tun.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  5. #5
    wie Nico schon geschrieben hat, kann der private Verkäufer seine Sachmangelhaftung (hat nix mit Garantie und Gewährleistung zu tun) beim Verkauf eines Gutes ausschließen. Der Sachmangelausschluß muß aber ausdrücklich festgehalten werden.

    Grüße

  6. #6
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Ist er doch.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  7. #7
    GMT-Master
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    Genauso eine Diskussion hatten wir
    Glaube aber, daß wie bei diesem Kaufvertrag
    http://www.arboe.at/fileadmin/upload...aufvertrag.pdf
    wenn das Kästchen "Käufer und Verkäufer vereinbaren den Ausschluss der Gewährleistung" angekreuzt ist, dann die Eisenbahn drüberfahren kann, ändert aber auch nichts..
    Nur sagen einige (darunter ein Kollege, der offenbar erfolgreich eine Rep. auf Kosten des VK durchgeführt hat), daß dem nicht so sei ...
    Muss da mehr geschrieben sein?

    LG,
    Christian





    btw.: in Favoriten gibt es viele ungeschriebene Gesetze, denn die geschriebenen könnt keiner lesen

  8. #8
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Zitat Zitat von date7201 Beitrag anzeigen
    (darunter ein Kollege, der offenbar erfolgreich eine Rep. auf Kosten des VK durchgeführt hat)
    Aah, das sind immer die besten. Das sind auch die, die hier beim Zoll rausgewunken und verhaftet werden, weil sie kein Zerti für die Uhr dabeihaben. Oder zumindest einen kennen, dem just das passiert ist und selbst dabei waren, als es passiert ist. Doppelschwör.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  9. #9
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    eben die Stammkunden von Konzi Gwensen...
    Martin

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  10. #10
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Aah, Gwensen :mariacron:
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    Aah, das sind immer die besten. Das sind auch die, die hier beim Zoll rausgewunken und verhaftet werden, weil sie kein Zerti für die Uhr dabeihaben. Oder zumindest einen kennen, dem just das passiert ist und selbst dabei waren, als es passiert ist. Doppelschwör.
    Ein Lacher am Morgen vertreibt Kummer und Sorgen. Danke Tobias! Schön beschrieben.

  12. #12
    Mil-Sub Avatar von Hypophyse
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    Kollega könnte natürlich auch jemand sein, der arglistig getäuscht wurde. Auch mit Ausschluss kann man sich als VK nicht alles erlauben. Frag ihn nach konsistenten Details.

    Zitat Zitat von date7201 Beitrag anzeigen
    btw.: in Favoriten gibt es viele ungeschriebene Gesetze, denn die geschriebenen könnt keiner lesen
    Hey, dort hab ich meinen Feinschliff verpasst bekommen.
    — Roland —
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  13. #13
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    Darf ich mich anhängen an den Thread?

    Ich arbeite nicht in der KfZ Branche.
    Wenn ich mein Geschäftfahrzeug mit offizieller Rechnung veräußere, kann ich dann die Sachmängelhaftung, Gewährleistung, whatever aussschließen und ist dies rechtsgültig?

    LG

    Michael

  14. #14
    Daytona Avatar von Zetta
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    In diesem Fall sicher nicht, Du hättest ja in 2 Monaten den Turbo selber kaputtfahren können. Außerdem war es kein offenkundiger Mangel und getäuscht wurdest Du ja auch nicht. Bei neueren Fahrzeugen hilft beim Gebrauchtwagenkauf sicherlich auch das Auslesen des Fehlerspeichers, kostet z.B. bei BMW ca. 30-40 Euro.
    Beste Grüsse, Martin

  15. #15
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    Zitat Zitat von Hypophyse Beitrag anzeigen
    Hey, dort hab ich meinen Feinschliff verpasst bekommen.
    Ich arbeite hier - nahe der Wiege des Sozialismus
    (Zitat war vom Gunkl)

    löwenzahn:
    Darum geht´s mir ja auch... aber wie ich´s verstanden habe, innerhalb eines halben Jahres könnte man davon ausgehen, daß der Verkäufer von einem etwaigen Schaden wusste - und trotz Ausschluß einer Gewährleistung wäre somit eine Forderung an den VK nicht ganz aussichtslos (hab ich dem Link oben entnommen)
    Vielleicht hat ja noch jemand was genaueres, aber Danke mal für Eure Antworten...

    LG,
    Christian


    zetta
    Danke .... hab auch einen Ankaufstest machen lassen, ob die beim ARBÖ den Fehlerspeicher lesen können, entzieht sich meiner Kenntnis...
    Im Endeffekt ists halt eine Diskussion die unter meinen Freunden ergebnislos blieb.... nach 7000 gefahrenen KM (in zwei Monaten ) kann ich mich nicht mehr wirklich auf irgendwas berufen, zum Glück ist der Turbo ja o.K. ... Es geht hier ums Prinzip (ich mag recht haben )
    Geändert von date7201 (30.12.2010 um 15:17 Uhr)

  16. #16
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Zitat Zitat von löwenzahn Beitrag anzeigen
    Ich arbeite nicht in der KfZ Branche.
    Wenn ich mein Geschäftfahrzeug mit offizieller Rechnung veräußere, kann ich dann die Sachmängelhaftung, Gewährleistung, whatever aussschließen und ist dies rechtsgültig?
    Wenn Du als Geschäftsinhaber Dein Geschäftsfahrzeug verkaufst, wirst Du insoweit unternehmerisch tätig und kannst die Gewährleistung nur auf ein Jahr begrenzen, nicht aber ausschließen.

    Anderer Fall: Wenn Du Unternehmer bist und ein Auto aus Deiner privaten Autosammlung verkaufst, bist Du nicht unternehmerisch tätig und kannst die Gewährleistungsrechte ausschließen.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  17. #17
    Freccione Avatar von neo507
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    michael,

    du kannst aber auch dein auto deiner frau verkaufen und die verkauft das dann privat ;-)

    back to thread :

    wenn ein versteckter magel vorliegt kann man auch bei privat etwas machen, auch wenn die garantie ausgeschlossen wurde.

    zb: bei verkauft als unfallfrei. hatte aber doch einen schaden.



    Gruß

    Jürgen

  18. #18
    Jürgen: das Auto erst an die Frau verkaufen und diese verkauft dann das Fahrzeug dann privat weiter ist nicht unbedingt der beste Weg, wenn es dem Käufer gelingt, dir nachzuweisen, dass du diesen Weg gegangen bist, um die Sachmangelhaftung auszuschließen (z.B. keine Zulassung auf deine Frau, Besitzzeit etc), hast du auch verloren, wäre sonst ja auch zu einfach. Diese Beweise kann der Käufer relativ einfach liefern. Mit der Steuergeschichte fangen wir hier gar nicht erst an.
    Wie Nico geschrieben hat, ist es was anderes, wenn das Fahrzeug auf dich als Privatmann zugelassen ist und dann du dieses dann verkaufst. Hier kannt du dann als privater Verkäufer über den Zulassungsnachweis relativ einfach beweisen, dass du das Fahrzeug als Privatmann genutzt hast und damit kannst du dann im Vertrag die Sachmangelhaftung ausschließen.

    Ein versteckter Mangel betrifft die Sachmangelhaftung (und schon gar nicht die Garantie) überhaupt nicht. Hier handelt es sich sich, wie du schon geschrieben hast, um einen versteckten Mangel oder um das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft (z.B. die unfallfreiheit ist nicht gegeben, Vorbesitzer war eine Mietwagenfirma und wurde im Vertrag nicht angegeben etc.). Hier ist die Gesetzgebung ganz klar geregelt.

  19. #19
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Kinder, bitte nicht alles durcheinander werfen

    Selbstverständlich sind auch versteckte Mängel vom Gewährleistungsauschluss eingeschlossen (d.h. wenn die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen ist, haftet der Verkäufer auch nicht für versteckte Mängel), aber das hat mit zugesicherten Eigenschaften wieder gar nichts zu tun.
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  20. #20
    Gesperrter User
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    Kauft halt nur noch Neuwagen, Heulsusen. Und gebt den alten beim Händler in Zahlung. Die Kohle, die man dafür weniger bekommt kann man auch in eine Cargarantie investieren, die man dem Privatkäufer um den Hals hängen kann beim Abschluss.
    Geändert von Mostwanted (01.01.2011 um 16:47 Uhr)

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