Original von R.O. Lex
Wie schon früher gesagt wurde, ausschlaggebend sind einzig und allein Deine individuellen Vertragsbedingungen. Verallgemeinerungen sind wenig hilfreich, sie können allenfalls einen Anhaltspunkt geben. Zu den gemachten Aussagen:

Original von Sub14060
Die Versicherung zahlt i.d.R. nur für Wertsachen, wenn diese mindestrens unter einfachen Verschluss gehalten wurden. Das ist richtig so, sog. "einfacher Verschluß" ist die Voraussetzung für eine Deckung und läßt gleichzeitig die u.g. Begrenzung wirksam werden.

(z.B. abschließbare Stahlkassette). Klingt blöd, ist aber so. Klingt blöd und ist es auch. "Einfacher Verschluß" ist jede Form von Schloß, die den Einbrecher von (in diesem Fall) der Uhr trennt. Das kann eine Stahlkassette sein, aber auch z.B. eine Schreibtischschublade (sofern sie nicht nur abschließbar, sondern tatsächlich auch abgeschlossen war). Und wenn die Uhr vom Küchentisch gestohlen wurde, sie war unter einfachem Verschluß, sofern die Haustür/Wohnungstür abgeschlossen war und der Einbruch nicht durch das offene Küchenfenster erfolgte.

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Deshalb habe ich ja auch "z.B." geschrieben! Erst lesen.........