Wie schon früher gesagt wurde, ausschlaggebend sind einzig und allein Deine individuellen Vertragsbedingungen. Verallgemeinerungen sind wenig hilfreich, sie können allenfalls einen Anhaltspunkt geben. Zu den gemachten Aussagen:

Original von Sub14060
Die Versicherung zahlt i.d.R. nur für Wertsachen, wenn diese mindestrens unter einfachen Verschluss gehalten wurden. Das ist richtig so, sog. "einfacher Verschluß" ist die Voraussetzung für eine Deckung und läßt gleichzeitig die u.g. Begrenzung wirksam werden.

(z.B. abschließbare Stahlkassette). Klingt blöd, ist aber so. Klingt blöd und ist es auch. "Einfacher Verschluß" ist jede Form von Schloß, die den Einbrecher von (in diesem Fall) der Uhr trennt. Das kann eine Stahlkassette sein, aber auch z.B. eine Schreibtischschublade (sofern sie nicht nur abschließbar, sondern tatsächlich auch abgeschlossen war). Und wenn die Uhr vom Küchentisch gestohlen wurde, sie war unter einfachem Verschluß, sofern die Haustür/Wohnungstür abgeschlossen war und der Einbruch nicht durch das offene Küchenfenster erfolgte.

Meistens hat man eine Summenbegrenzung von 20% der Versicherungssumme für Wertsachen. Also 40.000 ? Versicherungssumme insgesamt, 8.000 maximale Entschädigung für Wertsachen. Stimmt so: Ohne Verschluß (auf dem Gartentisch, bei nicht abgeschlossener Wohnungstür) kein Ersatz; bei einfachem Verschluß (wie oben beschrieben) Begrenzung auf 20% der Versicherungssumme; Erhöhung der Entschädigungsgrenze nur bei besonderen Sicherungsvorrichtungen (Safe, der bestimmten Mindestanforderungen genügen muß, eine Stahlkiste vom Baumarkt erfüllt dies i.d.R. nicht, und/oder Alarmanlage) möglich. Dies muß aber im Versicherungsschein dokumentiert sein und dies hattest Du offenbar nicht.

Der Besitz der Wertsachen muss von Dir nachgewiesen werden, sei es durch Belege oder eidesstattliche Erklärungen Dritter. Das versteht sich ja wohl von selbst und gilt für jeden anderen Schaden in gleichem Maße (auch für Dein Sofa solltest Du nach einem Zimmerbrand eine Rechnung vorweisen können).

Meistens läuft es dann auf einen Kuhhandel bei der Regulierung raus, wenn Dir Deine Versicherung keinen Strich durch die Rechnung macht, weil vielleicht die Sachen nicht unter "einfachen Verschluss" waren.