Herzlichen Beileid!
Die Versicherung zahlt i.d.R. nur für Wertsachen, wenn diese mindestrens unter einfachen Verschluss gehalten wurden (z.B. abschließbare Stahlkassette). Klingt blöd, ist aber so. Meistens hat man eine Summenbegrenzung von 20% der Versicherungssumme für Wertsachen. Also 40.000 ? Versicherungssumme insgesamt, 8.000 maximale Entschädigung für Wertsachen.
Der Besitz der Wertsachen muss von Dir nachgewiesen werden, sei es durch Belege oder eidesstattliche Erklärungen Dritter. Meistens läuft es dann auf einen Kuhhandel bei der Regulierung raus, wenn Dir Deine Versicherung keinen Strich durch die Rechnung macht, weil vielleicht die Sachen nicht unter "einfachen Verschluss" waren.
Viel Erfolg!
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28.02.2005, 08:23 #16Sub14060Gast
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