Hallo Experten,
in der Suche habe ich so recht nichts gefunden, deshalb wäre ich für Euren Rat dankbar:
Ich bin mit dem Mietwagen im Spanienurlaub zu schnell gefahren ( Autobahn von Sevilla nach Algeciras, 120 statt 100 ), und bekomme jetzt mit Einschreiben gegen Unterschrift entsprechende Post von dem spanischen Innenministerium, denen ganz offensichtlich die Mietwagenfirma meinen Namen und Anschrift gegeben hat. Soweit mich mein spanisch trägt, soll ich 100€ zahlen, mit 50% Rabatt bei anstandsloser Zahlung binnen 20 Tagen (!). Ist es - noch - risikofrei, auf so etwas überhaupt nicht zu reagieren? Sollen die neuen europaweiten Absprachen zur gegenseitigen Hilfe bei der Vollstreckung von Bußgeldern ab November auch rückwirkend gelten?
Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe!
Beste grüße
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Baum-Darstellung
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19.11.2010, 20:12 #1
Speeding in Spanien - bezahlen?
Beste Grüße
Rainer
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