Hallo Experten,
in der Suche habe ich so recht nichts gefunden, deshalb wäre ich für Euren Rat dankbar:
Ich bin mit dem Mietwagen im Spanienurlaub zu schnell gefahren ( Autobahn von Sevilla nach Algeciras, 120 statt 100 ), und bekomme jetzt mit Einschreiben gegen Unterschrift entsprechende Post von dem spanischen Innenministerium, denen ganz offensichtlich die Mietwagenfirma meinen Namen und Anschrift gegeben hat. Soweit mich mein spanisch trägt, soll ich 100€ zahlen, mit 50% Rabatt bei anstandsloser Zahlung binnen 20 Tagen (!). Ist es - noch - risikofrei, auf so etwas überhaupt nicht zu reagieren? Sollen die neuen europaweiten Absprachen zur gegenseitigen Hilfe bei der Vollstreckung von Bußgeldern ab November auch rückwirkend gelten?
Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe!
Beste grüße
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Hybrid-Darstellung
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19.11.2010, 20:12 #1
Speeding in Spanien - bezahlen?
Beste Grüße
Rainer
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19.11.2010, 20:28 #2
- Registriert seit
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- 22.611
Schau mal hier, vll. nutzt ja was!
LG, Oliver
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19.11.2010, 22:42 #3
Ganz herzlichen Dank, Oliver, für diesen Link. Da ist ja wirklich alles gesagt. Also werde ich zu meinem Verkehrsverstoß stehen und zahlen. Ich war schon auf der einschlägigen spanischen Website, und dort kann ich mit Kreditkarte zahlen. Alles sehr praktisch, wenn auch leider nicht in übersetzter Form.
Beste GrüßeBeste Grüße
Rainer
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20.11.2010, 15:04 #4ehemaliges mitgliedGast
wann war denn der Verstoss ? Vor oder nach Inkrafttreten der Neuregelung ? Wenn davor, würde ich nicht zahlen, danach ja.
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20.11.2010, 15:59 #5
Bin zwar kein Rechtsanwalt, aber da das Verfahren nach Oktober 2010 gegen Dich begonnen hat, wirst Du wohl zahlen müssen.
Bei diesem Abkommen geht es ja hauptsächlich um die Strafverfolgung von Wirtschafts-, Sexual- und anderen Delikten. Das nun auch alle Verkehrsdelikte dazu kommen ist ärgerlich, wurde aber bei der Verabschiedung toleriert.Alles Gute
Torsten
"Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
Harold Pinter, britischer Schriftsteller
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20.11.2010, 21:02 #6
Tom: Nach dem, was ich in dem verlinkten Infomaterial des ADAC gelesen habe, ist nicht das Datum des Verstoßes entscheidend, sondern das Datum der Zustellung des Bescheides - wie Torsten mit Recht sagt: Beginn des Verfahrens. Zu schnell gefahren bin ich am 7. Oktober, der Bescheid wurde zugestellt am 18. November. Ich werde also zahlen, zumal es vergleichsweise dank des 50%-Rabatts nicht zu teuer ist.
Beste GrüßeBeste Grüße
Rainer
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20.11.2010, 21:09 #7ehemaliges mitgliedGast
50 % Rabatt bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen. Diese Regelung hätte ich gerne in D auch!
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