Dann kann ich nicht mehr beweisen, dass ich den Brief später bekommen habe weil der Umschlag mit der falschen Adresse weg ist. Und die Rückfrage bei der Post wird ergeben dass er zugestellt ist, war ja ein Einschreiben.
Die Ex will mehr Geld, wie üblich. Und jetzt hab ich noch Post von Ihrer Anwältin dass ich für Ihre Inanspruchnahme wegen Verzug zahlen soll, da ich auf den Brief der Ex nicht rechtzeitig reagiert hätte. Das werde ich mal freundlich ablehnen, dann kann ich immer noch zum Anwalt.
Die Zustellmanieren der Post kot*en mich so langsam an. Vor 3 Jahren hätt ich beinahe mal ein Versäumnisurteil kassiert weil die Zustellung an meine alte Adresse ging. Da wohnte ich aber schon ein halbes Jahr nicht mehr, kein Briefkasten, nichts. Die gerichtliche Klageschrift fand man dann vor der Haustür, hinten brav die ordentliche Zustellung vermerkt. Wenn die einer wegschmeisst bin ich der A*sch.![]()
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Thema: Einschreibeproblem (Post)
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02.09.2010, 16:11 #12GMT-Master
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