Ich bin kein Anwalt, aber ich würde sagen, dass das Versäumnis bei Dir liegt.
Selbst wenn der Postbote zusätzliche Informationen vermerkt, hast Du ja die falsche Hausnummer angegeben und dort ist der Brief ja auch gelandet.
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Thema: Einschreibeproblem (Post)
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02.09.2010, 14:57 #1
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Einschreibeproblem (Post)
Ich habe ein Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung bekommen. Das Einschreiben wurde wegen falscher Hausnummer in der Adresse wahrscheinlich falsch zugestellt und fand sich erst jetzt in meinem Briefkasten. Der "falsche" Empfänger hat es wohl eingeworfen.
Die Fristen sind natürlich verstrichen und wegen Verzugs soll ich jetzt noch Anwaltskosten zahlen.
Frage: Lässt sich nachweisen wo der Postbote das Einschreiben eingeworfen hat? Vermerkt der Postbote nur den Einwurf oder auch noch zusätzliche Informationen?
Ich habe zwar den Umschlag mit der falschen Hausnummer, aber ein bisschen mehr Beweis wäre schön. Vielleicht weiß ja jemand was. Danke schon mal im Voraus.
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02.09.2010, 15:10 #2Gruss Wolfgang
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02.09.2010, 15:13 #3
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Themenstarter
Ich habe nix falsch angegeben, meine Ex war zu dä..ich. Auf dem Kuvert hat sie die falsche Hausnummer angegeben, im Schreiben hat sie es richtig gemacht.
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02.09.2010, 15:16 #4
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Bin zwar auch kein Anwalt, aber wenn Deine Ex das vergeigt hat, wuesste ich, an wen ich mich betr. der Anwaltskosten richten wuerde...
LG, Oliver
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02.09.2010, 15:16 #5
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denn ist es wohl ihr problem und nicht deins.
ab zum anwalt bevor schlimmeres ......VG
Udo
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02.09.2010, 15:23 #6
Wenn er seine Ex damit beauftragt den Brief zu versenden ist es meiner Meinung nach immer noch sein Problem.
Vor allem ... wenn man schon über die Ex schreibt wie dä...lich sie ist, muss man sich fragen wie dä...lich man sein muss seine Ex damit zu beauftragen einen sensiblen Brief fristgerecht zu versenden
Vor allem Frage ich mich warum man bei einem solchen Brief bei dem es um Fristen geht nur ein Einwurfeinschreiben und kein Übergabeeinschreiben nimmt ... da wurde definitiv am falschen Ort gespart.Geändert von blarch (02.09.2010 um 15:25 Uhr)
Gruss Wolfgang
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02.09.2010, 15:25 #7
Vermutlich sollte es hier nicht um die Ex gehen; sondern darum, welche Konsequenzen sich ergeben.
P.S. Man stelle sich vor die Ex hätte geschrieben.
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02.09.2010, 15:27 #8
Ich glaube Christoph hat den Einschreibebrief von seiner Ex bekommen und seine Ex hat die falsche Adresse auf den an Christoph gerichteten Brief geschrieben. Stimmt das so?
Geh zum Anwalt, aber wenn die Adresse falsch ist, warum sollst du dann dafür gradestehn.Gruß, Joe
it's not hoarding if your shit is cool
Kow How Joe
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02.09.2010, 15:52 #9
Ich habe mir die Frage nochmals durchgelesen und in der Tat könnte es auch sein, dass Christoph das Einschreiben von der Ex mit Fristsetzung bekommen hat.
In diesem Fall würde ich auch sofort zu einem Anwalt gehen und ihm die Sachlage schildern. Ich denke die Sachlage ist eindeutig, da auf dem Briefumschlag ja die falsche Hausnummer steht ... deshalb auf jeden Fall den Briefumschlag sehr gut aufbewahren.Gruss Wolfgang
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02.09.2010, 15:53 #10
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der/die Briefträger(in) vermerkt es bei sich sobald das Einwurfeinschreiben im Briefkasten gelandet ist.
Wenn Du unverschuldet den Brief zu spät bekommen hast weil der Absender die Hausnummer falsch angegeben hat, lässt sich das ja anhand
des Briefumschlags nachweisen.
Wenn der Absender 100% hätte richtiggehen wollen, dass Du den Brief auch rechtzeitig und persönlich bekommst, hätte er halt ein Einschreiben
mit Rückschein machen müssen.Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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02.09.2010, 15:54 #11
Vielleicht blicke ich es nicht, aber was passiert, wenn Du das Ding weg schmeisst und ein Bierchen trinken gehst?
Es könnte doch sein, dass Du den Brief nie bekommen hast. Wozu gibt es Einschreiben, die persönlich übergeben werden müssen und bei denen ein Rückschein unterschrieben werden muss. Mir ist nicht ganz klar, was ein Einwurfeinschreiben im Vergleich zu einem normalen Brief ist. Wird der Postbote zum Notar oder Gerichtsvollzieher? Auch und gerade Postboten machen Fehler ...--
Beste Grüße, Andreas
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02.09.2010, 15:56 #12
hab ich auch so verstanden joe
....und würde sagen das die ex pechgehabt hat und du glück christoph
aber ich kann nicht glauben das der postbote es in einen anderen kasten schmeisst aufgrund einer falschen hausnr.wenn alles andere richtig ist....der wird sich eher an den namen halten
Gruss michael
last 6
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02.09.2010, 15:57 #13
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02.09.2010, 15:59 #14
auch der müsste sich eigentlich daran halten.
Gruss michael
last 6
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02.09.2010, 16:11 #15
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Themenstarter
Dann kann ich nicht mehr beweisen, dass ich den Brief später bekommen habe weil der Umschlag mit der falschen Adresse weg ist. Und die Rückfrage bei der Post wird ergeben dass er zugestellt ist, war ja ein Einschreiben.
Die Ex will mehr Geld, wie üblich. Und jetzt hab ich noch Post von Ihrer Anwältin dass ich für Ihre Inanspruchnahme wegen Verzug zahlen soll, da ich auf den Brief der Ex nicht rechtzeitig reagiert hätte. Das werde ich mal freundlich ablehnen, dann kann ich immer noch zum Anwalt.
Die Zustellmanieren der Post kot*en mich so langsam an. Vor 3 Jahren hätt ich beinahe mal ein Versäumnisurteil kassiert weil die Zustellung an meine alte Adresse ging. Da wohnte ich aber schon ein halbes Jahr nicht mehr, kein Briefkasten, nichts. Die gerichtliche Klageschrift fand man dann vor der Haustür, hinten brav die ordentliche Zustellung vermerkt. Wenn die einer wegschmeisst bin ich der A*sch.
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03.09.2010, 09:37 #16
Eine Sache habe ich nicht verstanden: wieso kann jemand anderes als Du selbst das Einschreiben annehmen???? (Und Dir dann einfach in den Briefkasten werfen??). Oder blick ich das jetzt nicht?
Derjenige, der den Brief (persönlich) annimmt müsste doch direkt bemerken, dass dieser nicht an ihn gerichtet ist und das entsprechend dem Boten mitteilen.
Ansonsten gilt: AnwaltChristian
Koalabärenrennen finden jeden Dienstagabend in
Hillbrow statt. Kommen Sie nackt.
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03.09.2010, 09:46 #17
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03.09.2010, 09:48 #18
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03.09.2010, 10:30 #19
Jo, lesen hilft - hatte nur "Einschreiben" gelesen..... Ein Einwurfeinschreiben war mir gar nicht bekannt. Wobei ich bei sensiblen Geschichten aus bekannten Gründen immer das Einschreiben wählen würde. Warum die Ex das nicht gemacht hat..... falsche Hausnummer (angeblich) .....den Beweis des Einwurfes hatte sie..... Schelm, wer böses dabei denkt....
Drück Dir die Daumen.Christian
Koalabärenrennen finden jeden Dienstagabend in
Hillbrow statt. Kommen Sie nackt.
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03.09.2010, 10:51 #20
Kurz und knapp, so wie ich es verstanden habe:
- Ex möchte mehr Geld
- Ex schreibt dem Threadstarter (TS) einen Brief vom Anwalt mit Fristsetzung
- Der Brief wird von der Ex nur als Einwurfeinschreiben weggeschickt
- Der Brief ist auf dem Couvert von der Ex mit der falschen Hausnummer versehen
- Der Brief wird vom Briefträger an die auf dem Couvert notierte Adresse mit der falschen Hausnummer ausgeliefert
- Der falsche Empfänger leitet den Brief erst viel später an den richtigen Adressat (TS) weiter
- Die Frist ist zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufenGruss Wolfgang
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