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  1. #21
    GMT-Master
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    Themenstarter
    Zitat Zitat von Schweizergarde Beitrag anzeigen

    falsche Hausnummer (angeblich) .....den Beweis des Einwurfes hatte sie..... Schelm, wer böses dabei denkt....

    Drück Dir die Daumen.
    Die Hausnummer hat sie (die EX) nur auf dem Briefumschlag falsch angegeben, aber den habe ich ja noch. Der Briefträger hats wohl bei der richtigen Nummer eingeworfen und die habens jetzt bei mir eingeworfen. Halt 3 Wochen später. War ja erst das 2te Mal, der Trick mit der falschen Adresse.
    Einwurfeinschreiben hat den Vorteil, dass es auf jeden Fall zugestellt wird. Übergabeeinschreiben gilt als nicht zugestellt, wenn es nicht angenommen wird.

  2. #22
    GMT-Master
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    Zitat Zitat von blarch Beitrag anzeigen
    Kurz und knapp, so wie ich es verstanden habe:

    - Ex möchte mehr Geld
    - Ex schreibt dem Threadstarter (TS) einen Brief vom Anwalt mit Fristsetzung
    - Der Brief wird von der Ex nur als Einwurfeinschreiben weggeschickt
    - Der Brief ist auf dem Couvert von der Ex mit der falschen Hausnummer versehen
    - Der Brief wird vom Briefträger an die auf dem Couvert notierte Adresse mit der falschen Hausnummer ausgeliefert
    - Der falsche Empfänger leitet den Brief erst viel später an den richtigen Adressat (TS) weiter
    - Die Frist ist zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen
    Perfekt! Willst du mich vertreten?

  3. #23
    Freccione Avatar von blarch
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    Zitat Zitat von skask Beitrag anzeigen
    Perfekt! Willst du mich vertreten?
    Kein Problem ... aber zahlen tue ich nicht
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  4. #24
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Was für ne hinterhältige Schlange.
    Dirk



  5. #25
    Daytona Avatar von Matti
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    Ich checke den Sinn der Aktion der Ex noch nicht ganz. Sie schreibt einen Brief mit der Bitte um mehr Geld unter Fristsetzung eines Widerspruchs, und wenn der nicht kommt kriegt Sie mehr? Wie soll das denn gehen?
    Viele Grüße
    Matthias


  6. #26
    Mil-Sub Avatar von Hypophyse
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    Unabhängig vom Rat eines Anwalts würde ich mir vom ersten Adressaten den Zeitpunkt der Weiterleitung bestätigen lassen. Schriftlich, gleich auf dem Kuvert.
    — Roland —
    20 % auf alles!

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