Könnte man ein ähnliches Urteil erwirken, wenn man einen Fake ersteigert?
das hab ich mich zwischenzeitlich auch schon gefragt

wenn in der ******* explizit steht das eine original rolex verkauft wird (der profi auf den bildern aber ne strand-möhre erkennt), selbiger die uhr günstig ersteigert und dann "überrascht" feststellt das die uhr ein fake ist: kann der verkäufer dazu verklagt werden, das er für den *******spreis ne entsprechend dem beschrieb vergleichbare original uhr besorgen muss (bzw. wie hier den differenzbetrag berappen muss)?

wie gehen hier der einfachheithalber mal davon aus das der verkäufer nicht am hungertuch nagt, sondern ein paar scheinchen bei ihn zu holen sind