Kommt immer auf die Summe an und ob man selber zahlen muss, letztendlich darfst Du gerade vor dem Arbeitsgerich alle Deine eigenen Kosten selber Löhnen auch wenn Du gewinnst.

Es sei denn Du bist in der Gewerkschft oder hast eine Rechtsschutzversicherung..., würde aber im Vorfeld immer das klärende Gespräch empfehlen, mit der Kenntnis der Rechtsgrundlage im Falle der Arbeitsunlustbescheinigung.