Krankheit geht vor Urlaub (Freizeitausgleich).
Wenn Du einen genehmigten Antrag auf abbummeln Deiner Überstunden hast und während dieser Zeit erkrankst, bleiben Deine Gutstunden erhalten.![]()
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02.08.2010, 22:45 #1
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Kündigung d. Arbeitsverhältnisses
Hallo an alle,
folgendes:
Ich habe zum Monatsende mein Arbeitsverhältnis gekündigt. In der letzten Arbeitswoche wollte ich nochmals in die Arbeit gehen konnte dies aber nicht weil ich erkrankte. Mein Arbeitgeber wies mir diese letzte Arbeitswoche als Freizeitausgleich aus und will mir meine Überstunden nicht ausbezahlen, weil er sich darauf beruft ich hätte was unterschrieben, diese letzte Woche den Freizeitausgleich zu nehmen. Wie ist die Lage?
Grüße
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02.08.2010, 22:50 #2
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Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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02.08.2010, 22:53 #3
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mein arbeitgeber beruft sich darauf dass ich unterschrieben habe überstunden abzufeiern und möchte diese jezt nicht auszahlen. lohnt ein gang zum arbeitsgericht also?
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02.08.2010, 22:59 #4
Kommt immer auf die Summe an und ob man selber zahlen muss, letztendlich darfst Du gerade vor dem Arbeitsgerich alle Deine eigenen Kosten selber Löhnen auch wenn Du gewinnst.
Es sei denn Du bist in der Gewerkschft oder hast eine Rechtsschutzversicherung..., würde aber im Vorfeld immer das klärende Gespräch empfehlen, mit der Kenntnis der Rechtsgrundlage im Falle der Arbeitsunlustbescheinigung.Alles Gute
Torsten
"Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
Harold Pinter, britischer Schriftsteller
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02.08.2010, 23:00 #5
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hast Du eine RSV?
Wenn ja, dann mal kurz einen Fachanwalt für Arbeitsrecht anfragen.
Ansonsten Deinen Vorgesetzten darüber informieren, wie Du die Sache siehst und ihn fragen, ober Lust & Zeit hat sich mir Dir auf einen elenden Rechtsstreit einzulassen.
I.d.R. sind Chefs eher daran interessiert Probleme auf dem kleinen Dienstweg zu regeln.Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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02.08.2010, 23:08 #6
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diesen weg bin ich schon gegangen. der betriebsrat der firma sagte mir ich habe keine chance da ich den freizeitausgleich unterschrieben hab. klärt mich auf, sind streitigkeiten vor dem arbeitsgericht nicht mal nur mit geringen gebühren behaftet gewesen?
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02.08.2010, 23:17 #7
Hier, das ist nicht so einfach, wenn Du nicht genau sagst, was Du unterschrieben hast
Du wirst keine sichere Antwort bekommen, ohne dass jemand, der sich auskennt, den Vertrag gesehen hat.Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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02.08.2010, 23:21 #8
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ich hab unterschrieben das ich freizeitausgleich nehme. was mir aber auch anders verpackt wurde, ich möchte nicht sagen ich wurde wissentlich gettäuscht.
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02.08.2010, 23:27 #9
Tut mir leid, ich bin offenbar undeutlich.
Das ist nicht so einfach, wenn Du nicht genau sagst, was Du unterschrieben hast.
Da müsste man mal den Vertrag anschauen können.
Gute Nacht erstmalIch will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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