Zitat von
Zwillingspapa
Wird das Kfz zu weniger als 50% betrieblich genutzt und trotzdem als gewillkürtes BV behandelt, ist die 1% Regelung obsulent. Es müssen die tatsächlichen privaten Kosten gewinnerhöhend berücksichtigt werden. Wird der Pkw als PV behandelt, stellt sich die Frage des Nachweises der tatsächlichen Kosten. Hierfür ist ein Fahrtenbuch m. E. insoweit notwendig, als nur die beruflich gefahrenen KM aufgezeichnet werden müssen. Des Weiteren sind zwingend die Gesamtfahrleistung und natürlich die Aufwendungen zu belegen. Alles andere würde im Hinblick, auf eine schwankende monatliche KM-Leistung, zu einem falschem steuerlichem Ergebnis führen.