Eben gesehen, hoffe ist nicht zu off-topic:
"Wie dicht ist wasserdicht?" oder auch DIN vs. Amtsgericht Bochum
http://www.n-tv.de/ratgeber/Luxusuhr...le4264501.html
Quelle: www.n-tv.de
Gruß
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Eben gesehen, hoffe ist nicht zu off-topic:
"Wie dicht ist wasserdicht?" oder auch DIN vs. Amtsgericht Bochum
http://www.n-tv.de/ratgeber/Luxusuhr...le4264501.html
Quelle: www.n-tv.de
Gruß
Ich sah das schon immer etwas Kritisch mit der Angabe in Metern. Ist ein unbedeutender Fall, aber wär trotzdem interessant zu wissen, ob dieser schon ausreicht etwas loszustoßen in Richtung Überdenken der Bezeichnung.
Nach wie vor klingt die Angabe in Metern einfach besser und ist vermutlich in Sachen Marketing zu wertvoll.
Für 4,6 k gibt's aber auch Uhren, die wirklich dicht sind :D
Ändern könnte sich beispielsweise, dass in Zukunft die Bezeichnung in Metern wegfällt und die Dichtigkeit nur noch in bar angegeben wird. Dabei wird kein Missverständnis erzeugt.
Hallo,
rein technisch wäre meiner Meinung korrekt die Angabe nicht in Metern zu machen sondern die Druckfestigkeit in bar. Nur ist die Angabe in Metern für die meisten leichter "greifbar" und für die Werbung damit effektiver.
Erklärung: wenn du mit deiner Uhr am Arm in 20 Metern tauchst und dann eine schnelle Armbewegung machst wir deine Uhr einem Druck ausgesetzt der mehr ist als dem in 20 Metern Wassertiefe! So, wenn deine Uhr aber nur bis 20 Meter Wassertiefe dicht ist macht es durch die Armbewegung Blubb, Blubb und.........:mimimi:
Ich denke mal, wenn sich wirklich was bei der Bezeichnung/Ausweis der Wasserdichtigkeit ändern sollte, dann vermutlich bei den 3-10 atm "Dresswatches".
Am besten finde ich die Bezeichnung: "spritzwasserdicht"
Weckt doch Vertrauen..oder?
Das kapiert der Laie vermutlich noch weniger.
Wahrscheinlich legen nach diesem doch sehr weitsichtigen Urteil sämtliche Hersteller zukünftig diese
Tabelle bei, die sollte dann auch der unbedarfteste Honk verstehen...: ;)
Anhang 7048
(Quelle: casio-europe)
Es mag technisch Sinn machen über diese Dinge nachzudenken, den Abschlußsatz des Artikels empfinde ich aber wieder einmal als dümmlichen "Journalismus" in Reinkultur: "Wer eine Luxusuhr kauft, sollte also davon ausgehen dürfen, dass sie auch Wasserkontakt aushält." :ka:
Dennoch ein interessanter Einblick - danke für's Posten :gut:
Die Dummheit der Menschen kennt keine Grenzen in Kombination mit dem geirigen Verkäufer.
Na ja, DIN hin oder her, aber mit einer hochwertigen Uhr sollte man zumindest mal duschen oder sich kräftig die Hände waschen können, da kann man dem Gericht ja wohl nur zustimmen.
Hab ich sowieso noch nie verstanden, wie eigentlich eine Moonwatch, die bis 30 m wasserdicht war, die Übungen der Astronauten im Becken überstanden hat, wenn man damit noch nichtmal duschen dürfte :grb:?
Wie ich oben schon kurz angemerkt hatte - das hat doch nichts mit "Hochwertigkeit" zu tun. Und ich kann mir auch kaum vorstellen, dass das Gericht dies derart pauschal in dieser Form festgestellt hat. Zumindest in einem Fachforum wie diesem sollten wir aber wohl etwas mehr Differenzierung an den Tag legen.
Patek Philippe steht mit Sicherheit für "Hochwertigkeit" - wasserdichte Uhren waren aber bis zur Nautilus sehr lange nicht wirklich das Thema ;)
Einzig entscheidend ist ja doch wohl der technische Anspruch, den ein Hersteller an seine Uhen stellt. Wenn ich eine viele tausend Euro teure hochwertige Patek erwerbe, die nach Herstellerangaben nicht wasserdicht ist, dann sollte ich dies auch so handhaben, umgekehrt erwarte ich von einer 100 Euro Seiko/Casio etc, bei denen der Hersteller 300m wasserdicht angibt, dass sie dies dann auch aushält - gemessen an der DIN-Norm :D
Die Gerichte beschäftigen sich immer öfter mit diesem Thema und dem entsprechend werde ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Uhrmacherhandwerk oft mit dem Thema Wasserdichtheit konfrontiert.
Die einzige DIN Norm die es gibt, ist die 8310.
Die DIN Norm 8310 regelt Kriterien für Konstruktion und Prüfdrucke, die neue Uhren (!) aushalten müssen.
Diese Norm hat nur Gültigkeit zum Zeitpunkt des Verkaufs (Gefahrenübergang). Beispiele: Wenn der Käufer die Uhr umgehend nach dem Kauf anlegt und beim verlassen das Geschäftes an die Ladentür aneckt (Kaltverformung) kann es sein, dass die Uhr nicht mehr wasserdicht ist, und die Garantieleistung kann abgelehnt werden.
Für mich als Sachverständiger ist es deshalb wichtig die Krone genau zu untersuchen. Liegt z.B. eine äußere Beschädigung der Krone vor, ist davon aus zu gehen, dass der Träger der Uhr das zu verantworten hat, und die Garantieleitung kann verwehrt werden.
Da eine Uhr mind. 5 - 10 pro Tag, bewusst oder unbewusst, aneckt (das hat in 99% aller Fälle keine Auswirkung auf die Wasserdichtheit) können die Uhrenhersteller oft eine Garantieleitung verwehren. In der Garantiezeit wird das allerdings selten vorkommen. Da die meisten Uhrenhersteller das unter Kulanz laufen lassen.
Grüße aus der Uhrmacherwerkstatt
U. Kriescher
Völlig richtig, die Anregung oder Diskussionsgrundlage, ob nicht eine "hochwertige" Uhr wasserdicht sein sollte - zumindest in gewissem Umfang - kann durchaus berechtigt gestellt werden. Jedoch sollte eben nicht unsubstantiiert der Schluß gezogen werden, wie es dem Gericht auf Basis der Entscheidung nahegelegt wird, daß dies eben so sein muß - und andernfalls Ansprüche begründet.
"Den unbelesenen Kunden im Unklaren lassen" ist natürlich ein dehnbarer Begriff, denn grundsätzlich finden sich durchaus bei den meisten Uhren entsprechende Hinweise.
Und bei so mancher Grande Complication kann man eben doch fragen, wie wasserdicht die Uhr sein muß, um den Ansprüchen der Kundschaft zu genügen ...
Wasserdichtigkeit ist ja immer ein Thema
bei Uhren - hier mal ein Urteil eines Bochumer
Amtsrichters:
Amtsrichter entscheidet gegen DIN-Norm bei Wasserdichtigkeit:
http://www.************.de/aktuell/r...serdichtigkeit
Gruß
Robby
Ich kann mich noch an folgende IWC -Werbung erinnern::D
Es war igendeine Portugieser-Uhr, so glaube ich:
Garantiert nicht wasserdicht!
Fuer Maenner, die nicht selber abspuelen muessen!
Gruss,
Bernhard
Na Udo, war heute wieder ein Hilfssheriffstern in den Frühstücksflocken? ;)
Urteile hin, Norm her.
Man sollte bei Uhren ab einer gewissen Preisklasse einen gewissen Mindeststandard zumindest
für den Alltagsgebrauch (Hände waschen, Duschen, Schwimmen) voraussetzen können.
oder anstelle von Spielzeug gleich ne Rolex kaufen :D
Gruss
WUm
Nur zur Info. Hier das Urteil.
Uhr war eine Breitling Cosmonaute Flyback.
Die Urteilsbegründung ist absolut nachvollziebar !
Aus meiner Sicht hat es die Uhrenindustrie total verpennt die Konsumenten richtig aufzuklären.
Leider muss es in diesem Fall der Händler ausbaden, was die Uhrenhersteller verpennt haben !
Grüße aus der Uhrmacherwerkstatt
Uli
ab und an ist der Konsument aber auch doof..
eine Uhr mit einem innenliegenden Drehring, der über einen aussenliegenden bedient werden kann...da erscheint es einme doch logisch, wenn man nur einwenig nachdenkt, das es irgendwo ein Loch im Gehäuse geben muss.... dann wahrscheinlich noch schön dran rumfummeln wärend man im nassen Element ist...
dem Hersteller würd ich nur vorwerfen, die Uhr überhaupt irgendweine WD zuzuschreiben...
Gruss
Wum
Man kann nur spekulieren. Hat der Käufer die Lünette benutzt, oder nicht? Wenn nicht, war die Uhr in meinen Augen schon beim Kauf defekt - Dichtungen, die 3 Bar aushalten, sollten bei ein paar Spritzern unter der Dusche nicht nachgeben.
Außerdem schafft es Breitling ja auch, bei der Professional-Serie Uhren mit Drehlünette und 20 Bar WD herzustellen. Ein wenig mehr Hirnschmalz, und man könnte das sicher auch bei dem Flagschiff...
Jedenfalls sollte es mehr Urteile in dieser Richtung geben. Ist doch etwas lächerlich, dass man eine Uhr im Jahr 2011 (in den 60ern ist man davon ausgegangen, dass heute die Autos fliegen...) für ein paar k€, die mit "Instruments for Professionals" beworben wird, nicht mal kurz nass machen darf...
Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen dem Preis einer Uhr und ihrer Wasserdichtigkeit.
Es käme ja auch niemals jemand auf die Idee zu sagen: Hey, mein Bentley hat 270.000,00 € gekostet; da kann ich ja wohl eine gewisse Geländegängigkeit erwarten. Jetzt isser kaputt, obwohl ich damit nur über ein Rübenacker gefahren bin.
Das Problem ist doch, dass sich die Uhrenindustrie der Definition einer DIN-Norm bedient, deren Inhalt niemand kennt und deren aus dem Zusammenhang gerissene Definition der Wasserdichtigkeit bewusst genutzt wird, um den Käufer zu täuschen.
Das Urteil des AG Bochum halte ich deshalb für absolut richtig.
Oliver
Ich glaube hier passt es am Besten rein:
https://www.nzz.ch/wirtschaft/wasser...ern-ld.1848965