Im Garantiefall schicken die meisten Konzis die Uhr in die jeweiligen Landesniederlassungen ein.
Bernd
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Das ist ja super interessant, was Rolex hier vornimmt.
Wenn ich vergleiche, ich habe vor 2 Monaten eine Tudor Lady (von mir neu gekauft in 2005), aber nahezu ungetragen zu Rolex gesandt mit der Bitte die defekte Krone zu reparieren.
Das wurde abgelehnt, da die Uhr teilrepariert unsicher wäre (nicht wasserdicht, öle verharzen etc.), also vollrevision KV erhalten. Das hab ich dann ausführen lassen.
Kaufe ich in Tadschikistan beim offiziellen Rolex Konzessionär, da dort noch die geliebte 2005er Tudor Lady Hydronaut im Schub liegt, diese Uhr, für mich NEU und mit Kaufdatum 7/2013 auf dem Zerti...
und nach drei Wochen stimmt die Zeiger Justierung nicht oder die Lünette hackt, dann
erhalte ich vermutlich bei Einsendung nach Köln die gleiche Aussage wie bei der von mir in 2005 neu gekauften.
Das wäre ja der Oberhammer. :op:
Habe tatsächlich alle 82 Posts bis hierhin gelesen und war bis gerade eben auch noch etwas empört.
So gerade dämmert mir allerdings der Gedanke, dass Rolex Köln sehr wahrscheinlich sehr-sehr viele LC-NICHT-100 eingeschickt bekommt und sich als Deutsche Niederlassung seinerseits etwas darüber empört.
"Der Hansi", der auf Gran Canaria seine "deutsche Geiz-ist-Geil Mentalität" auslebt und zurück in Deutschland den vollen Service aber genießen möchte.
( ohne selbstverständlich die Person im einzelnen zu kennen oder die genauen Hintergründe, die dazu führten, dass der Konzi mehr als wohlwollend viel Nachlass eingeräumt hat )
Rolex Köln hängt auch von den innerländischen Verkaufszahlen ab, sind nicht nur zum Uhren reparieren gut.
Ich möchte das Verhalten des TS keinesfalls missbilligen. Kann Rolex jedoch - oh Wunder - doch etwas verstehen.
Ein nettes Gespräch hilft vielleicht. Viel Glück!
Ach ja, dass das Anbieten oder sagen wir mal "Überreden" von/zu Revi's dort schon quasi Standardprogramm ist, egal ob das Ding gut läuft oder nicht, ist unter Konzis in Deutschland wohl kein Geheimnis.
So nach dem Motto: Wenn se' scho'ma' hier ist... ;)
@Milo, wie war das doch mit dem ersten Stein? Willkommen in der Kapitalistischen Welt des 21 Jh.! Ich werde mir vsl. gleich morgen einen Kia kaufen weil -oh wunder- der Service besser ist als bei meinem bisherigen BMW und Land Rover Händler außerdem gibt es 7 Jahre Garantie. Meine Rolex werde ich dann vsl. auch durch irgendein Plastik teil ersetzten das ich dann weg werfen kann wenn ich es nicht mehr brauche oder es nicht mehr funktioniert, die Umwelt freut sich.
Stell dir vor ich habe auch schon beim deutschen Konzi gesessen und Gehandelt und man glaubt es kaum auch die Haben gewisse Spielräume. Ganz nebenbei denke ich wird wohl Rolex in Genf für die Kosten aufkommen ob es nun in Deutschland im Kosovo oder in Australien Repariert wird. Um die Garantiefälle kümmert sich der Hersteller selbst, die Händler vermitteln nur oder tauschen aus, sogar bei Saturn ist das so egal, in welchem Land man kauft.
Nichts für ungut!
Danke nochmals euch anderen für die konstruktiven Beiträge sie werden mir im morgigen Telefonat sicher weiterhelfen.
Zunächst mal kann ich hier absolut keine `Geiz ist Geil`Mentalität erkennen und das sollte ja auch nicht das Thema hier sein.
Und ob die eingesandten Uhren einen LC 100 haben muss Rolex doch völlig egal sein ( nach Köln gehen ja auch Uhren aus NL, B, LUX...)
Wäre ja auch echt komisch wenn ich als Deutscher im Ausland (oder Spanier, Italiener...) eine Rolex kaufe und dann Angst haben muss, das bei solchen Fällen Zicken gemacht werden.
Das die Rechnung vorgelegt werden musste ist verständlich, da sonst wahrscheinlich alle ihre `Gebrauchten`zu Garantiefällen machen.
Für das weitere Vorgehen seitens Rolex habe dann allerdings kein Verständnis mehr. Dies sollte eine Angelegenheit zwischen Rolex und dem Verkaufenden Konzi sein und den Kunden nicht tangieren. Aber was da manchmal zwischen Rolex und den Konzis abläuft ist ja wir Wir wissen ein Stück ´Schilda`at it´s best.
Viel Glück beim durchsetzen deiner Rechte Jan
Naja also lassen wir mal die Kirche im Dorf. Mehrwertsteuerproblematiken und Rabattfreudigkeit einmal aussen vor gelassen - es ist doch jetzt nicht so unüblich, dass im Urlaub das Geld etwas lockerer sitzt und Käufe etwas spontaner erfolgen.
Umgekehrt wird Rolex Köln auch viele Uhren an seine Konzessionäre verkaufen, die diese dann an bspw. asiatische und arabische Touristen verkaufen und mit deren Garantieansprüchen sich dann wiederum die dortigen Landesvertretungen befassen müssen.
Keine Ahnung, wie das intern untereinander verrechnet wird, aber letztlich muss das alles eine Sache von Rolex SA sein, dass das funktioniert. Und wenn alle Fakten tatsächlich so sind, wie hier geschildert, denke ich kaum, dass so eine Handhabung die Aussenwirkung erzielt, die dort in Puncto Service gewünscht ist.
Ich würde mal hoffen, dass es innerhalb der Garantiezeit NICHT sehr, sehr viele sind.
Falls doch würde das mein Vertrauen in die Marke und Qualität ein wenig belasten.
Und woher die Uhren danach zum bezahlten Service kommen ist doch völlig wumpe.
Guter Einwand Stephen, das hatte ich gar nicht gesehen. Evtl. wurde da einfach bei W gleich entschieden die Uhr in Hamburg zu behalten und Kölle ist gar nicht involviert.
Eine komplette Revision auch nur vorzuschlagen finde ich nach einer Tragezeit von knapp vier Monaten schlicht und ergreifend extrem unverschämt! ......"Der Ersatz der technisch notwendigen Teile".....?????
Ist ja wohl die Höhe.
Ich würde direkt mit Rolex in Köln telefonieren!
Guter Einwand, mir ist auch nicht aufgefallen dass das Schreiben gar nicht aus Köln kommt.
Ich selbst habe meine Uhr vom Grauen erworben und hatte das Problem, dass die Datumsscheibe nicht weiter gesprungen ist (116713LN), die Uhr war noch in Garantie. Das Ganze wurde anstandslos direkt bei Rolex Köln behoben.
Ggf. die Uhr von W zurück fordern und direkt an Rolex Köln wenden, ich halte Dir auf jeden Fall die Daumen.
Unten steht aber Rolex Deutschland GmbH -Technik-
Keine Frage für mich das Rolex hier nachbessern muss. Wenn man ein Auto als Auslaufmodell mit x% Nachlass erwirbt, besteht trotzdem die Werksgarantie. Zumindest war das immer so, aber in dem Eurowahnsinn hier in diesem Lande weiß man das auch nicht mehr so genau, vielleicht greift jetzt griechisches Recht.
Für mich hat Rolex Deutschland (Technik) das Schreiben an den Einsender - in diesem Fall Wempe Hamburg - adressiert. Deutlicher geht es doch kaum.
Nach meinen, zugegebenermaßen nur sehr holzschnittartig vorhandenen Rechtskenntnissen, könnte Rolex sich nur darauf berufen, dass der Konzi die Uhr explizit als ältere Lagerware mit eingeschränkten Garantiebedingungen unter Gewährung eines Rabattes X verkauft hat. Das hätte dann aber beim Kauf schriftlich festgehalten werden müssen.
Wie auch immer, es bleibt festzuhalten, dass es von Rolex extrem kleinlich ist, und der Unternehmensphilosophie in keinster Weise gerecht wird.
Garantie-/Gewährleistung ist keine freiwillige Leistung. Im BtC-Bereich ist der gewerbliche Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine 24-monatige Garantie-/Gewährleistung auf das neue Produkt zu gewähren. Die Frist beginnt mit dem Kaufdatum. So schreibt es das ABG-Gesetz vor. Deshalb musst du z. B. beim Kauf eines neuen iPhone dafür unterschreiben, dass du die von Apple nur 12-monatige Garantie-/Gewährleistung akzeptierst. Da dieses gegen das ABG-Gesetz verstößt und nur dann zulässig ist, wenn der Käufer dieses akzeptiert.
Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Zu Gunsten des Käufers geht die Rechtssprechung davon aus, dass in den ersten 6 Monaten nach Kauf der Mangel bereits beim Kauf/Lieferung bestand (es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass dieser Mangel zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestand) . Danach geht die Beweislast zu Lasten des Käufers, der den Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung bereits bestand.
Anders verhälst sich die Sache, wenn ein gebrauchtes Gut verkauft wird, dann sind es nur 12 Monate. Der Verkäufer muss dann aber darauf hin weisen.
3-4 Jahren nach auslieferung an den Konzi,ja kleinlich.Keine Frage.
Aber nach 8 Jahren ??
Denn noch bei einer WG Lünette und einem Schaden der wahrscheinlich altetersbedingt ist und durch die jahrelange Ausstellung im Schaufenster des Konzis entstanden ist ??
Meiner Meinung nach ist hier der Konzi in der Haftung und nicht Rolex.
Finde das Verhalten von Rolex bei einer 8 Jahre alten Uhr,die 2005 gerade mal 4700€ gekostet hat und wahrscheinlich jede PE beim Konzi auf dem Preisschild fleissig mit gemacht hat,überhaupt nicht kleinlich.
Bei einer 3-4 Jahre alten Uhr hätte ich allerdings auch eine andere Meinung.
Und die Garantieproblematik bei so einer alten Uhr sollte zumindest dem Geschäftsführer bekannt sein.
Den Kunden jedoch drüber nicht zu informieren,schützt den Konzi allerdings nicht viel bei Gewährleistungsansprüchen ...
völlig richtig. Ist ausschließlich ein Thema des verkaufenden Händlers.
Ist genau dasselbe beim Autokauf. Wenn das Fahrzeug älter als 1 Jahr ist gelten andere Richtlinen. Diese muss der Händler dem Kunden vorlegen, diese muß die entsp. Hinweise unterschreiben.
Also zuerst mal mit dem Konzi auf den Kanaren reden. Vielleicht bessert er aus Kulanzgründen nach; dann aber auf eigene kosten. Rolex ist da raus.
Wobe
ups - falscher Faden - sorry
Leider falsch.
Unterschied gesetzliche Gewährleistung des Händlers und freiwillige Garantie des Herstellers.
Garantie freiwillig, freiwillig, freiwillig… nach Gutdünken und Willkür des Herstellers, die Uhr ist „alt“ Hersteller verweigert Garantie, da ist es wurscht wann wo wie gekauft, DAS kann Rolex tun – weil FREIWILLIGE Garantie Leistung
Gewährleistung besteht gegenüber dem Händler, NUIR dem Händler, der MUSS (sofern in der EU gekauft) nachbessern… in den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen das ein Mangel seit Anfang an bestand (auch vielleicht versteckt), Händler muss das Gegenteil beweisen wenn er die Gewährleistung (wegen unsachgemäßer Behandlung z.B.) verweigern will.
Nach den ersten 6 Monaten MUSS im Problemfall der Kunde nachweisen das das Problem von Anfang an bestand, d.h. im Zweifelsfall ist in der Praxis nach 6 Monaten auch mit Gewährleistung Schluss, wenn der Händler nicht mitspielen mag…
Also hier:
Gewährleistung…
Wohin?
Auf die Kanaren zum Händler. Punkt.
Rolex kann wenn sie denn wollen das Ganze in Kulanz als Garantie übernehmen.
So wie ich es verstanden habe, wollte Rolex die Rechnung der Uhr....
Frage: Was hätte denn auf der Rechnung stehen müssen, damit sie den Schaden ohne Berechnung regulieren?
Udo, ich kann verstehen, worauf Du raus willst, und ja, vielleicht kann man es so sehen.
Aber wenn ich Deinen Ansatz weiterverfolge, wäre Rolex in der Pflicht, zu alte Uhren (das muss dann genau definiert werden) vom Konzi zurückzukaufen, oder ihm zu untersagen, diese mit einem Garantiezertifikat (aktuell abgestempelt) zu verkaufen. Die Marketingabteilung in Genf hätte dann die Aufgabe, dem Kunden zu vermitteln: Kaufen Sie weltweit unser Spitzenprodukt nur bei autorisierten Fachhändlern und achten Sie zusätzlich darauf, dass die ihnen angebotene Uhr nicht älter als X Jahre und X Monate ist. Na dann Prost! :dr:
Wenn keine gesonderte Vereinbarung mir dem Käufer getroffen wurde, ist Rolex (auch ohne den Weg über den Händler) in der Pflicht seiner allgemeinen Garantiezusage nachzukommen. Es kann NICHT vom Kunden erwartet werden, dass er sich über den Produktionszeitpunkt der Ware informiert.
Wenn dieses Versäumnis des Händlers nicht konform zur Geschäftspolitik oder den Vereinbarungen zwischen Konzessionären und Rolex ist, so muss sich Rolex mit dem Konzi auseinander setzen.(daher evtl. auch die Anforderung der Rechnung)
Eine solche Antwort von Rolex ist allerdings nicht nur hochgradig peinlich, sondern juristisch garantiert erfolgreich anfechtbar.
Wie gesagt; vorausgesetzt es handelte sich um einen regulären Kauf bei einem Konzi, ohne gesonderte Vereinbarung.
Wenn es wirkliche eine "Neuuhr" ist, hätte ich schon längst in Köln angerufen und mir den Sachverhalt erklären lassen.
Aber mich würde auf jeden Fall die Rechnung des Konzis zusammen mit dem Zerti interessieren, bevor hier noch weiter spekuliert wird.
Ich glaube Wir haben Uns über die mittlerweile 6 Seiten dem Punkt doch angenähert.
Für mich wäre das Fazit...Völlig egal was Rolex mit seinen Konzis vereinbart (und da scheint einiges im Argen zu liegen) der Kunde darf in keinem Fall der Leidtragende sein. Was ich über die letzten 3 Jahre allein in diesem Forum zum Thema Rolex Köln/Konzis/Rolex Genf gelesen, und auch selbst erfahren habe, ist einem Global Player in Sachen Uhren absolut unwürdig!!
Grüsse Jan
Dann muß man sich also bei einem Rolex Kauf demnach immer erst informieren, ob da schon vielleicht die 5-jahres Frist i.S.v. § 479 II 2 BGB abgelaufen ist ... na wie schön.
Ob die Verkäufer bei den Konzessionären überhaupt diesen Paragraphen kennen ?
Na ein Glück, dass bei meiner über das Forum gekauften WG Daytona bislang kein Schaden aufgetreten ist, sonst könnte ich mich wohl auch mit Rolex Köln rumnerven, zumal ich keine Rechnung habe, sondern nur die Garantiekarte.
Boris
...was mir genauso übel aufstösst ist die Tatsache das sich Rolex zu einem gewährten Rabatt äußert.
Das ist Sache zwischen Konzi und Käufer und geht Rolex imho überhaupt nichts an.
Daraus dann einen Grund zu konstruieren die Revisions-Kosten auf den Käufer abzuwälzen...
Unabhängig von jeglicher Rechtslage......Rolex Deutschland einfach mal anzurufen, halte ich für einen guten Weg. Und wenn alle Stricke reißen......Händler auf den Kanaren kontaktieren und um Zusendung einer Lünette bitten. Die Montage in D wird ja bezahlbar sein.
LG
Michael
Ganz so falsch war ich aber nicht. Die Gewährleistung ist eine Angelegenheit zwischen Verkäufer und Käufer, ich hatte nirgends Rolex bzw. den Hersteller genannt.
Aber zurück zum eigentlichen Thema. Im Grunde bist du doch der Dumme, wenn du dir beim offiziellen Händler was kaufst, was bei dem im Lager lag.
Absolut. Ich habe nur das geäussert, was ich mir vorstellen kann, das in den Köpfen dort vorsich geht.
Ich bekenne mich hier auch öffentlich als RABATTKÄUFER. Muss nicht der letzte Cent sein, ich jedoch sehe auch keinen Sinn darin bei einem Konzi um vielleicht 1000,- zu feilschen, wenn es doch soviele nette Forumskonzis gibt.
Stellt euch aber mal bitte vor - Deutschland ist bestimmt ein Land mit sehr vielen Rolex Kunden, Kunden die eben SO WIE ICH AUCH, nicht-LC100 Uhren bevorzugen. Sagen wir mal 25% der Kundschaft.
Da muss ein Mitarbeiter nur mal einen schlechten Tag haben und schon bewegt man sich auf einer Gratwanderung zwischen offensichtlichem Recht und irgendwelchen AGB Spitzfindigkeiten.
Ich KANN das u.U verstehen, wünsche dem TS jedoch wie gesagt, dennoch Glück und ein gutes "Händchen" am Telefon.
Von Rabatt steht ja nichts in dem Schreiben. Rolex spricht von einem "Sonderpreis" :op:.
Den könnte Rolex aber dem Konzi für den Abverkauf älterer Lagerware gemacht haben.
Dann ergäbe auch das Schreiben, meiner Meinung nach, wieder einen Sinn.
Hallo, auf welcher der Inseln wurde die Uhr gekauft? Sollte es auf Teneriffa sein, kann ich gerne behilflich sein!
Schöne Grüße von Teneriffa
Das ist doch mal wieder ein starkes Angebot! Das Forum rockt!
Hallo Teneriffa, wenn Du "Gran Canaria" heißen würdest, könntest Du wohl eher helfen, die Uhr wurde in Maspalomas Gran Canaria gekauft.
In diese Richtung habe ich ja auch schon argumentiert. Das müsste dann aber auch auf der Kundenrechnung in irgend einer Form vermerkt sein UND der Kunde hätte vor dem Kauf über die Garantie-Konsequenzen (sollten diese rechtlich tatsächlich in einem solchen Fall Bestand haben) aufgeklärt werden müssen.
stimmt genau. Ist beim Fahrzeugverkauf älter 1 Jahr als Lagerwagen- oder Aktionsfahrzeuge genauso.
Entspricht die ware nicht mehr dem aktuellen Produktionsmodell wird der Preis gemindert. Nicht nur vom Händler zum Kunden, sondern auch vom Hersteller zum Kunden. Somit ist in diesem Falle der 1. Ansprechpartner immer der Händler.
Wobe
Hallo Peter, die Zentrale beider Rolexvertretungen sind Saphir und Ideal auf Teneriffa! Sollte die Uhr bei Ideal gekauft worden sein, wäre das im wahrsten Sinne des Wortes , Ideal !
LG
Andreas