Schadensersatzansprüche verjähren frühestens nach 3 Jahren. Dazu ist es auch noch eine sogenannte Jahresschlußverjährung. Das bedeutet, dass die Ansprüche am 1. Januar des darauf folgenden Jahres verjährt sind.
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Manfred, das ist ehrenhaft. Aber leider auch unvorsichtig. Die meisten Versicherungen haben in ihren Bedingungen enthalten, dass der Versicherungsnehmer keine Schuldeingeständnisse unterzeichnen darf. Macht er es doch, kann er sich gegenüber seiner Versicherung ersatzpflichtig machen. Eine blöde Regelung, aber dennoch beachtenswert.
Na dann solltest du ihnen das nicht unbedingt auf die Nase binden...;)
Immer mit Anwalt, auch wenn die Situation noch so glasklar aussieht.
Der Ärger geht ja nicht (zwingend) vom Unfallgegner selbst aus, meistens ist es die regulierende Versicherung, die mit allen Tricks versucht, die Summe zu drücken und/oder die Sache unnötig in die Länge zu ziehen.
Ich war leider schon ein paar mal unschuldiges Unfallopfer (zum Glück immer ohne Personenschaden).
Die gegnerische Versicherung hat IMMER Stress gemacht.
Z.B. eigenes Gutachten wird von der Versicherung erst akzeptiert, daraufhin repariert und dann zahlt die Versicherung nicht.
Will erst einen eigenen Gutachter schicken. Na toll, ist ja schon repariert. Drei angesetzte Gutachtertermine platzen, weil der Gutachter nicht kommt.
Beim vierten Termin kommt er und zweifelt die ursprüngliche Schadenhöhe an.
Die drei Tage Ersatzwagen wegen der geplatzten Termine wollen sie natürlich auch nicht zahlen.
Obwohl glasklare Schuldfrage etc. hat die Sache letztlich über ein halbes Jahr Zeit, unendlich Nerven und letztlich auch Geld gekostet.
Nur weil ich keinen Bock auf eine Klage und den damit verbundenen weiteren Stress hatte, habe ich die bittere Pille geschluckt und auf die Kostenerstattung für den Ersatzwagen zu den geplatzten Terminen verzichtet.
Mir wär´s natürlich auch am liebsten, dass alles unkompliziert - ohne Anwalt, Streitigkeiten und Gericht - geklärt wird.
Auch das mein Auto noch repariert wird, wieder rund läuft und noch ein paar Tausend Kilometer mit mir fahren kann.
Mit irgendeinem ausbezahltem Restwertgeld kann ich momentan nicht viel anfangen.
Fahre Morgen in eine Reparaturwerkstatt. =(
PS: Der Verursacher und ich sind bei der selben Versicherung angemeldet.